Vorlage - VO/2017/04601  

Betreff: Annahme einer Zuwendung zugunsten der Nordischen Filmtage Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Hoppe, Bianca
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Entscheidung
16.05.2017 
62. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
20170330165628472

Beschlussvorschlag

Die von der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 5.000,- € werden angenommen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Nordischen Filmtage Lübeck sind aktiv und stets bemüht, die jährliche Finanzierung zu sichern – dazu gehört nicht nur das Einwerben von Mitteln für die Sicherung der Basisfinanzierung, sondern auch von zweck- und projektgebundenen Geldmitteln. Die Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck dient dem Förderprojekt „Kinder- und Jugendfilmpreis der Nordischen Filmtage 2016“.

Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Spendenannahme nicht verbunden.

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 5.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassen-Stiftung im Jahr 2016 einen Gesamtwert von 369.000,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von der Bürgerschaft beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 5.000,00 Euro zuständig.

 

 


Anlagen

Spendenzusage Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20170330165628472 (308 KB)