Vorlage - VO/2017/04570  

Betreff: Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag der FDP-Fraktion betr. Wegefinanzierung des Friedhofes Krummesse (Sitzung der Bürgerschaft am 24. 11.2016 (VO/2016/04335)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.02.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Die Bürgerschaft hat den nachstehenden aufgeführten Antrag der FDP-Fraktion einstimmig an den Bauausschuss überwiesen und eine anschließende erneute Beratung in der Bürgerschaft beschlossen.

 

Wegefinanzierung des Friedhofes Krummesse

Die haushalterische Ordnung der Wegefinanzierung des Friedhofes Krummesse in Höhe von 40.000 Euro erfolgt bereits zum Haushalt 2017.

 

 

Der Bauausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 05.12.2016 und 19.12.2016 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses am 05.12.2016

Zu TOP 5.3.1Antrag aus der Bürgerschaft vom 24.11.2016 (VO/2016/04369)

Wegefinanzierung des Friedhofes Krummesse

Herr Dr. Klotz erläutert den bisher stattgefundenen Austausch zwischen der Friedhofsgemeinde und der Hansestadt Lübeck und die letztendliche Ablehnung einer Beteiligung an den Kosten durch die Hansestadt Lübeck. Der Friedhof in Krummesse sei gemäß Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein eben kein sogenannter „Simultanfriedhof“ der Hansestadt Lübeck.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob es sich hierbei um einen Verbindungsweg zum Friedhof oder um einen Weg auf dem Friedhof handele, was ihm nicht genau beantwortet werden kann.

 

Herr Lötsch möchte weiter wissen, ob die Instandhaltung der Wege auf den städtischen Friedhöfen durch die Beiträge bezahlt würde.

Herr Dr. Klotz erläutert, dass dies zu Teilen der Fall wäre. Es gäbe darüber hinaus aber regelmäßig auch eine investive Haushaltsstelle, aus der größere Wegemaßnahmen auf den Friedhöfen bezahlt werden.

Weiterhin möchte Herr Lötsch wissen, ob die Instandsetzung von Wegen auf kirchlichen Friedhöfen auf dem Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck von der Stadt finanziell unterstützt werde. Dies wird verneint.

 

Herr Leber erläutert anhand des ihm vorliegenden Schriftverkehrs seitens der Kirchengemeinde die geplanten bzw. bereits ausgeführten Phasen der Instandhaltung.

 

Frau Friedrichsen sieht hierin eine freiwillige Aufgabe der Hansestadt Lübeck und damit eine Ablehnung dieser Maßnahme. Ihrer Meinung nach sei den Bewohnern aus Krummesse zuzumuten auch andere Friedhöfe auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck in Anspruch zu nehmen.

 

Frau Kaske sieht es gerade für ältere Menschen als wichtig an, die Verstorbenen auf einem Friedhof in der Nähe zu haben.

 

Herr Rosenbohm möchte wissen, ob es bei einer Ablehnung des Zuschusses zu einer Verweigerung seitens der Kirchengemeinde kommen könne, dort Lübecker Bürger zu beerdigen, was ihm nicht bestätigt wird.

 

Herr Howe führt aus, dass man dann im Zuge der Gleichberechtigung auch andere Friedhöfen in Lübeck finanziell unterstützen müsse, zum Beispiel in Travemünde.

 

Herr Voht sieht es als wichtig an, zu wissen, wie sich die anderen betroffenen Randgemeinden diesbezüglich verhalten haben und schlägt vor, den Antrag zu vertagen.

 

Der Vorsitzende unterbricht für eine Beratungspause die Sitzung (17:30 Uhr).

 

 

Nach der Unterbrechung führt der Vorsitzende die Sitzung weiter fort (17:35 Uhr).

 

Herr Lötsch beantragt für die CDU-Fraktion, den Antrag um eine Sitzung zu vertagen und sich dann von der Verwaltung aufzeigen zu lassen, um welche Wege es sich hierbei konkret handele.

 

Herr Howe regt an, dass dies der Antragsteller recherchieren solle und nicht die Verwaltung.

 

Herr Voht beantragt, dass zur nächsten Sitzung – nach einer Vertagung – ein Mitglied der Kirchengemeinde hier einzuladen sei, um das konkrete Vorhaben zu erläutern.

 

Herr Lötsch merkt an, dass man dann in Zukunft bei jeder kleineren Maßnahme den Antragsteller zur Sitzung einladen müsse, um sein Projekt zu erläutern.

 

Herr Dr. Klotz erläutert, dass die Hansestadt Lübeck eine Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Krummesse habe, in der festgelegt sei, dass die Stadt sich finanziell an Neubaumaßnahmen beteilige, ansonsten für den Unterhalt der Wege und Straßen anteilig und jährlich eine Pauschale zahle. Sofern man die Sanierung der Friedhofswege als öffentliche Wege der Gemeinde Krummesse betrachte, wäre die Beteiligung der Hansestadt Lübeck eine doppelte Finanzierung. Herr Dr. Klotz verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Anfrage von der Kirchengemeinde und nicht von der Gemeinde Krummesse käme.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Voht abstimmen

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:1 Stimme

Gegen den Antrag:13 Stimmen

Enthaltungen:1 Stimme

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag von Herrn Voht mehrheitlich ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen

Abstimmungsergebnis:

Für den Vertagungsantrag:8 Stimme

Gegen den Vertagungsantrag:7 Stimmen

 

Der Bauausschuss stimmt dem Vertagungsantrag mehrheitlich zu.

 

 

 

Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses am 19.12.2016

Zu TOP 5.3.2Antrag aus der Bürgerschaft vom 24.11.2016 (VO/2016/04369)

Wegefinanzierung des Friedhofes Krummesse

Herr Dr. Klotz verweist auf die unten stehenden, vor dem Bauausschuss von der FDP-Fraktion eingereichten beiden Fragen und den verwaltungsseitigen Antworten:

 

Welche Regelungen gibt es im Nachbarschaftsausschuss zwischen Lübeck und Krummesse über den Ausbau (Sanierung) von Straßen und Wegen?

Die Frage richtet sich vermutlich auf den in § 4 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck zu Straßen und Wegen in Krummesse konzipierten Wegerat, der der gegenseitigen Information sowie der Vorbereitung von Beschlussfassungen in den zuständigen Gremien der Vertragsparteien dient. Ein anderes Gremium war nicht zu ermitteln.

In dem mindestens einmal jährlichen stattfindenden Treffen hat es in 2016 keinen Austausch über den in Rede stehenden Friedhof Krummesse gegeben. Aus dem genannten Vertrag kann das auch nicht hergeleitet werden, weil der Geltungsbereich den Friedhof und die dortigen Wege nicht erfasst. Grundstückseigentümer ist die Kirchengemeinde Krummesse.

Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung, der Ausbau und die laufende Unterhaltung von öffentlichen Straßen und Wegen, die in den Gebieten der Gemeinde und der Stadt liegen. Die Straßen und Wege werden durch die Gemeindegebietsgrenzen vielfach quer geteilt, dadurch entstehen einzelne Straßenstücke, bei denen sich die Straßenbaulast der Gemeinde und der Stadt abwechseln. Der Vertrag ist geschlossen worden, um die Verhältnisse, Rechtsbeziehungen und Zuständigkeiten eindeutig zu regeln.

 

Gibt es eine Regelung, dass Lübeck auf Nachweis eine bestimmte Summe an den OT Krummesse für die Unterhaltung öffentlicher Straßen zur Verfügung stellt?

Im Geltungsbereich des unter 1. genannten Vertrages beteiligt sich die HL an den Kosten aller östlich des Kanals gelegenen öffentlichen Straßen und Wege (ohne Wander- u. Reitwege) des Ortsteiles Krummesse im Stadtgebiet Lübeck mit einer jährlichen Summe, die sich nach den notwendigen wiederkehrenden und einmaligen Unterhaltungsmaßnahmen richtet. Diese richtet sich anteilig nach den in der Straßenbaulast der Vertragspartner gelegenen Flächen. In 2015 wurden dafür beispielhaft 8.597,92 Euro gezahlt.

 

 

 

Herr Dr. Klotz erläutert weiter anhand eines Planes, die Lage der Wege, und dass diese nicht öffentlich gewidmet seien und teilweise als Abkürzungswege benutzt würden. Nach Meinung der Fachverwaltung innerhalb des Bereichs Stadtgrün und Verkehr bestünde keine rechtliche Grundlage, sich an den Kosten zu beteiligen.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob die Wege Tag und Nacht zugänglich seien, was nicht abschließend beantwortet werden kann.

 

Herr Rosenbohm erläutert, dass der Pastor der Kirchengemeinde ihm gegenüber geäußert habe, dass diese Wege öffentlich gewidmet seien und es sich momentan um geschotterte Wege handele.

 

Herr Dr. Klotz bestätigt noch einmal, dass es sich hierbei um freiwillige Leistungen der Hansestadt Lübeck handele.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:2 Stimmen

Gegen den Antrag:10 Stimmen

Enthaltungen:1 Stimme

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.