Vorlage - VO/2017/04564  

Betreff: Neufassung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Krawetzke, Annabell
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
21.02.2017 
58. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.02.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen
Neufassung Hundesteuersatzung
Synopse

Beschlussvorschlag

Die als Anlage 2 beigefügte Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer

Hundesteuer wird beschlossen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 – Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Aufgrund der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Schleswig Holsteins (Gesetz vom 20.10.2016, GVOBl. S. 846) muss die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) angepasst werden. So heißt es nunmehr in § 3 (6) KAG: „Bei der Erhebung der Hundesteuer darf die Höhe des Steuersatzes für das Halten eines Hundes nicht von der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse abhängig gemacht werden.“ Damit muss insbesondere der bisherige § 4 der Satzung vollständig neu gestaltet und entsprechend angepasst werden. Änderungsbescheide auf den normalen Steuersatz sind nach Inkrafttreten des KAG bereits verschickt worden. Hunde, bei denen der Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten die Gefährlichkeit per Ordnungsverfügung erklärt hat, werden weiterhin mit dem erhöhten Steuersatz besteuert. Durch den Wegfall der erhöhten Steuer für bestimmte Hunderassen entsteht ein Einnahmeausfall von rund 15.000 EUR pro Jahr.

Im Zusammenhang mit der erforderlichen Satzungsänderung sind zudem redaktionelle Änderungen vorgenommen worden. Des Weiteren wurden die Regelungen insbesondere zu den Ermäßigungs- und Befreiungstatbeständen konkretisiert und an die laufende Verwaltungspraxis angepasst. Die entsprechenden Änderungen sind in der Synopse (Anlage 3) aufgeführt und näher erläutert.

 

 


Anlagen

Anlage 1Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer

Anlage 3Synopse

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle Auswirkungen (53 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Neufassung Hundesteuersatzung (73 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Synopse (119 KB)