Vorlage - VO/2017/04557  

Betreff: Mitteilung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Annahme einer Geldspende von der Possehl-Stiftung in Höhe von insgesamt 142.000 Euro für die Ertüchtigung /Sanierung der Kita Glockengießerstr. und Dr.-Julius-Leber-Str.
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Richter, Doreen
Beratungsfolge:
Senat zur Kenntnisnahme
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
21.02.2017 
58. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
23.02.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
02.03.2017 
29. Sitzung des Jugendhilfeausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Eilentscheidung

Beschlussvorschlag

Mitteilung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 23.12.2016 gemäß § 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein.

Hier: Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung in Höhe von insgesamt 142.000 Euro für:

-die Ertüchtigung der Kita Glockengießerstr. in Höhe von 112.000 Euro

sowie

-für die Sanierung/Ertüchtigung der Kita Dr.-Julius-Leber-Str. in Höhe von 30.000 Euro

 


Begründung

Zur Begründung siehe Eilentscheidung vom 23.12.2016 (Anlage).

Bei der genannten Spende der Possehl-Stiftung handelt es sich um eine Mehrfachspende.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über insgesamt 142.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2016 einen Gesamtwert von 3.547.790,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist grundsätzlich die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Spende über insgesamt 142.000,00 Euro zuständig.

 

 


Anlagen

Eilentscheidung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Eilentscheidung (157 KB)