Vorlage - VO/2017/04557
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Beschlussvorschlag
Mitteilung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 23.12.2016 gemäß § 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein.
Hier: Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung in Höhe von insgesamt 142.000 Euro für:
-die Ertüchtigung der Kita Glockengießerstr. in Höhe von 112.000 Euro
sowie
-für die Sanierung/Ertüchtigung der Kita Dr.-Julius-Leber-Str. in Höhe von 30.000 Euro
Begründung
Zur Begründung siehe Eilentscheidung vom 23.12.2016 (Anlage).
Bei der genannten Spende der Possehl-Stiftung handelt es sich um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über insgesamt 142.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2016 einen Gesamtwert von 3.547.790,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist grundsätzlich die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Spende über insgesamt 142.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
Eilentscheidung
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Anlagen: | |||||
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1 | öffentlich | Eilentscheidung (157 KB) |