Vorlage - VO/2017/04556
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Beschlussvorschlag
Mitteilung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 23.12.2016 gemäß § 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein.
Hier: Annahme einer Spende des Ev.-Luth. Kirchenkreises in Höhe von 100.000 Euro für die Sanierung/Ertüchtigung der Kita Dr.-Julius-Leber-Str.
Begründung
Zur Begründung siehe Eilentscheidung vom 23.12.2016 (Anlage).
Bei der genannten Spende des Ev.-Luth. Kirchenkreises handelt es sich um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 100.000,00 Euro erreicht die Spendensumme des Ev.-Luth. Kirchenkreises im Jahr 2016 einen Gesamtwert von 100.700,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist grundsätzlich der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 100.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
Eilentscheidung
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Anlagen: | |||||
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1 | öffentlich | Eilentscheidung (157 KB) |