Vorlage - VO/2017/04539  

Betreff: Mitteilung über eine Eilentscheidung des Bürgermeisters
- Erteilung einer außerplanmäßigen Bewilligung gem. § 95 d GO für die Sanierung eines ersten Teilabschnitts der jetzigen Außenflächen der städtischen Sportanlage Falkenwiese mit Unterstützung von Fördermitteln des Bundes.
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Schröder, Frank
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
16.02.2017 
22. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
21.02.2017 
58. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
23.02.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Mitteilung über eine Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 19.12.2016 gem. § 65 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein.

Hier:

Die Erteilung eines Förderbescheides für die Sanierungsmaßnahme Falkenwiese konnte gemäß den Vorgaben des Bundes nur bis spätestens Dezember 2016 erfolgen.  Eine Voraussetzung dafür war allerdings, dass die Hansestadt Lübeck gegenüber dem Zuwendungsgeber vorab den Nachweis der Gesamtfinanzierung der Fördermaßnahme inkl. des städtischen Eigenanteils erbringt. Aufgrund des durch die Bürgerschaft nicht beschlossenen Haushalts für 2017 am 24.11.2016 war die fristgerechte Übermittlung eines Nachweises nur noch durch eine Eilentscheidung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 möglich. Diese lautete wie folgt:

 

„Bei dem Produktsachkonto 424001 075.7852000 (Sportstätten/ Falkenwiese/ Entw. Sport-zentrum / Tiefbaumaßnahmen) werden für die Sanierung eines ersten Teilabschnitts der jetzigen Außenflächen der städtischen Sportanlage Falkenwiese mit Unterstützung von Fördermitteln des Bundes für das Haushaltsjahr 2016  2.691.900,00 EUR außerplanmäßig gem.  § 95 d GO bewilligt.

 

Deckung: Produktsachkonto  424001 075.6810  (Sportstätten/ Falkenwiese/ Entw. Sport-zentrum / Investitionszuwendungen vom Bund)  2.691.900,00 EUR.

 

Die haushaltsmäßige Ordnung des städtischen Eigenanteils i.H.v. 341.000,00 EUR ist bereits geordnet.  Bislang im Haushaltsentwurf 2017 ff. veranschlagte Mittel zur Realisierung dieses mit Unterstützung von Fördergeldern geplanten ersten Teilabschnitts werden nicht mehr benötigt.“

 

 


Begründung

 

Hinsichtlich der Sanierung eines ersten Teilabschnitts der jetzigen Außenflächen der städtischen Sportanlage Falkenwiese hatte das für die Abwicklung der Fördermaßnahme „Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen im Förderbereich ZIP Sanierung SJK“ zuständige Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) der Hansestadt Lübeck auf deren Förderantrag hin einen Förderbescheid für Anfang Dezember 2016 in Höhe von 2.691.900 EUR (88,76 % der Gesamtkosten) in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür war allerdings, dass die Hansestadt Lübeck dem Zuwendungsgeber bis zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung die Gesamtfinanzierung der Fördermaßnahme inkl. des städtischen Eigenanteils von 341.000 EUR (11,24 % der Gesamtkosten) nachweist.

Eine aktuelle Kostenschätzung geht von Gesamtkosten der Fördermaßnahme von 3.032.815,85 EUR aus.

Für das Haushaltsjahr 2016 wurde ein erster Teil der Maßnahme als Eigenanteil der Hansestadt Lübeck mittels Sollübertragung und Deckung aus Resten im Haushalt 2016 geordnet.

Der darüber hinaus notwendige Nachweis der Gesamtfinanzierung erfolgte durch die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 19.12.2016. Ohne diese Maßnahme wäre der Erhalt eines Förderbescheides akut gefährdet gewesen. Nachdem alle Vorgaben erfüllt waren, erhielt die Hansestadt Lübeck am 21.12.16 einen Förderbescheid über 2.691.900 EUR vom BBSR. Die Umsetzungsplanungen gehen nunmehr in die Endphase und es wird aktuell mit einem Baustart im September 2017 gerechnet.

Unabhängig davon möchte 4.401 aber auch noch einmal auf die Realisierung des zweiten Teilabschnitts auf dem städtischen Gelände hinweisen. Die dortigen Außenflächen sollen parallel zu dem mit Bundesmitteln geförderten ersten Bauabschnitt saniert werden. In ihrer Sitzung vom  29.09.2016 hat die Bürgerschaft im geänderten Beschlussvorschlag 3  der Vorlage VO/2016/04013 beschlossen, dass der dort nach Abzug von Stiftungsmitteln (500.000,00 EUR) verbleibende Betrag in Höhe von 449.000,00 EUR im Haushalt 2017 als Verpflichtungsermächtigung für 2018 geordnet werden soll. Im Gegensatz zum ersten Teilbauabschnitt mit Hilfe der Bundesförderung ist hier allerdings eine haushalterische Ordnung der Mittel im Rahmen des Haushaltsbeschlusses für das Jahr 2017 ausreichend.

 

 

 


Anlagen