Vorlage - VO/2017/04538  

Betreff: Instandsetzung von Straßen durch das DSK-Verfahren (Dünne Schichten im Kalteinbau) in der Hansestadt Lübeck 2017 (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
20.02.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
21.02.2017 
58. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - DSK-Verfahren 2017

Beschlussvorschlag

Mit der Instandsetzung der in der Begründung aufgeführten Straßen durch das DSK-Verfahren wird begonnen.

 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 - Haushalt und Steuerung

Zustimmend.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch § 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Art der Ausschreibung

 

Beschränkte Ausschreibungen nach VOB

 

 

Kurzbeschreibung der Maßnahmen:

 

Bei dem DSK-Verfahren handelt es sich um das Versiegeln von schadhaften  Fahrbahnoberflächen durch das Überziehen mit einer ca. 1 cm dicken kalten Asphaltschicht. Hierdurch wird die Oberfläche neu versiegelt und die Schädigung der Fahrbahnsubstanz durch eindringendes Regenwasser wird verzögert. Je nach Schädigungsgrand der jeweiligen Straße wird bei dem DSK-Verfahren von einer Lebensdauer von fünf bis acht Jahren ausgegangen.

 

Durch die geringe Dicke (ca. 1 cm) der aufzubringenden Schicht ist das Anpassen von Bordsteinen und Nebenanlagen (z.B. Gehwege) in der Regel nicht notwendig.

 

Das gewählte Bauverfahren wird zudem bei Straßen eingesetzt, in denen eine klassische Deckschichtsanierung (fräsen und Einbau von Walzasphalt) technisch nicht mehr möglich ist (großflächige Fräsdurchbrüche bei zu geringen vorhandenen Asphaltstärken oder „runde Querschnitte“, die den Einsatz von Asphaltfertigern nicht zulassen).

 

Nach jetzigem Stand erfolgt die Instandsetzung in folgenden Straßen:

 

St. Jürgen/ Innenstadt

K 15, Geniner Straße (Kronsforder Allee bis Berliner Platz)

Dankwartsgrube (Haus Nr. 3 bis Obertrave)

Marlesgrube ( von Haus Nr.47 bis Haus Nr.73)                                        

Müggenbuschweg ( bis Leuchte 5 )                                                           

Langjohrd  (Kreuzungsbereich Schleusenstraße bis Ortsausgang)          

Ziethenstraße (von Moltkestraße bis Seydlitzstraße )                              

Lichte Querstraße                                                                                       

Blücherstraße                                                                                              

 

St. Lorenz

Steinrader Hauptstraße (Steinrader Damm bis Schulweg)

Andersenring (Sterntalerweg bis August-Bebel-Straße)

Töpferweg (Hansestraße bis Wendehammer)                                          

Borkumstraße

Norderneystraße

Pellwormstraße

Rotkäppchenweg

Heinzelmännchenweg                                                                              

 

Kücknitz/ Travemünde

K 29, Howingsbrook

Ostseestraße

Dummersdorfer Straße (Buurdiekstraße bis Hirtenbergweg)

Kupferstraße (Birkenweg bis Silberstraße)

Hollbeck  ( vom Durchlass – letztes Gebäude  bis Rönnauer Ring )      

Straße zum Ovendorfer Weg ( Brückenrampe westl. Richtung bis  Ortslage Ovendorfer Hof      

Straße von Pöppendorf nach Ovendorf ( ab Ortslage Pöppendorf, Am Ringwall nördl.        

                                                                              Richtung bis Lübecker Stadtgrenze

Zum Herrenmoor (ab Autobahnbrücke nördl. Richtung bis Gemeidehaus

Am Rungenberg  (von Bauende DSK 2016 bis Lübecker Stadtgrenze ) 

 

 

St. Gertrud

Heiweg (Diamantweg bis An den Schießständen)

Goebenstraße

Arnimstraße (ehem. Busdepot bis Heiligen-Geist-Kamp inkl. Abzweiger Ri Marlistraße)

Konstinstraße 

Schwarzmühlenweg  (Von Palinger Weg bis Lauer Weg )                       

Hintern Höfen ( Von Schusterbreite bis Haler Ort

Heinrichstraße

Gertrudenstraße ( von Konstinstraße bis Am Gertrudenkirchhof )         

Hövelnstraße ( Marlistraße bis Roonstraße )                                             

 

 

 

Veränderungen der Straßenliste sind möglich, da erst nach dem Winter auf witterungsbedingte Schäden zielgenau reagiert werden kann.

 

Die Instandsetzung ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit unabdingbar. Gleichzeitig erfolgt eine erhebliche Steigerung des Gebrauchswertes für die Nutzer.

 

 

 

Zeitplan :

 

Das DSK-Verfahren ist eine „Schönwetterbauweise“, die eine warme und trockene Witterung voraussetzt. Eine Bauausführung in den Sommermonaten wird daher in den technischen Vorschriften empfohlen, um die maximale Lebensdauer zu garantieren. Frühzeitige Vergaben und die Durchführung der Ausschreibungsverfahren im „Winterhalbjahr“ werden somit notwendig.

 

Frühe Ausschreibungen sicheren dem Auftraggeber zudem erfahrungsgemäß günstige Preise. Bei den Maßnahmen in Travemünde ist zudem das Saisonbauverbot ab 01. Juni eines jeden Jahres zu berücksichtigen.

 

 

 

Kosten / Finanzierung :

 

Die Kosten werden insgesamt auf ca. 1.500.000,00 € brutto  (1.260.504,20 € netto) geschätzt.

 

Die Kosten für die Maßnahmen sind im Ergebnisplan 2017 enthalten. Die Maßnahmen werden erst nach Freigabe der Haushaltsmittel ausgeschrieben und vergeben.  

 

  • 900.000,00 € vom Konto 5221006 Erhaltung Fahrbahnen / Strategie (Gemeinde- und Kreisstraßen)
  • 600.000,00 € vom Konto  5221005 Unterhaltung Straßen

 

 

 


Anlagen

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - DSK-Verfahren 2017 (13 KB)