Vorlage - VO/2017/04510
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Beschlussvorschlag
Der städtische Zuschuss für die Senioreneinrichtungen wird auf maximal 2 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2017 begrenzt.
Begründung
Die Begründung erfolgt mündlich
Anlagen
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Niewöhner