Vorlage - VO/2017/04508  

Betreff: Annahme einer Zuwendung der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck zugunsten der Lübecker Museen zur Unterstützung der Teilnahme an der MuseumsCard 2016


Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Bock, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
13.02.2017 
20. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
21.02.2017 
58. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zuwendungsbescheid

Beschlussvorschlag

Die von der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck für die Teilnahme an der MuseumsCard 2016 zur Verfügung gestellte Zuwendung in Höhe von 8.000,00 Euro wird angenommen

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:                                   zustimmend

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die »Museumscard Schleswig-Holstein« war die letzten Jahre hindurch ein maß­geblicher Faktor, jungen Besucherinnen und Besuchern die finanzielle Hemm­schwelle beim Museumsbesuch zu nehmen. Sie bot eine ideale Möglichkeit für junge Menschen, in den Sommer- und Herbstmonaten an kultureller Bildung teil­zuhaben. Dieses Angebot wurde im Jahr 2016 fortgesetzt.

Zur Realisierung des Angebotes, vor allem, um die Museen als wichtige außerschulische Lernorte attraktiv zu halten, ist die Unterstützung durch die Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck notwendig.

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende. Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

 

Leistet eine Geberin in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 8.000 Euro erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck im Jahre 2016 einen Gesamtwert von 398.000 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss für die Annahme dieser Einzelspende über 8.000 Euro zuständig.

 


Anlagen

Zuwendungsbescheid der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zuwendungsbescheid (23 KB)