Vorlage - VO/2017/04494  

Betreff: Umgestaltung Westlicher Altstadtrand - 2.BA: Abschnitt Drehbrückenplatz bis Große Altefähre (5.610.3)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
16.01.2017 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.01.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Umsetzung Umgestaltung Westlicher Altstadtrand im 2. BA

 


Begründung

Entsprechend der Vorlage VO/2015/03050 „Umgestaltung Westlicher Altstadtrand – An der Untertraveund der weiteren Detaillierung im Rahmen der Förderanträge ist die Maßnahme in zwei Bauabschnitte gegliedert:

 

BA 1:Lage:Holstentor bis vor den Drehbrückenplatz
Förderung:Nationale Projekte des Städtebaus (NP), EFRE (Landesprogramm
Wirtschaft)

BA 2:Lage:Drehbrückenplatz bis Große Alte Fähre (Anschluss Hansemuseum)
Förderung:Städtebaufördermittel, EFRE (Landesprogramm Wirtschaft)

Aktuelle Situation:

BA 1:

Mit dem Votum des Bürgerentscheids vom 18.12.2016 sind die Linden im BA 1 zu erhalten. Die Integration der Bestandslinden ist im Förderantrag und den geprüften Förderunterlagen nicht enthalten, so dass die Förderzusage für die EFRE-Mittel durch das Land Schleswig-Holstein i.H.v. 5.730.000 € für die gesamte vorliegende durchdetaillierte Planung (BA 1 und BA 2) nicht erteilt wurde. Eine neue Planung für einen Förderantrag mit Erhalt der Bestandsbäume liegt nicht in der erforderlichen Detailtiefe vor, wodurch die nötige Maßnahmenumsetzung bis Ende des Jahres 2018 unmöglich wird.  Die EFRE-Mittel sind Bestandteil der Gesamtfinanzierung des 1. BA, so dass auch die Fördermittel aus dem Investitionsprogramm Nationale Projekte des Städtebaus hier nicht eingesetzt werden können.

 

BA 2:

Der zweite Bauabschnitt erstreckt sich über die Sanierungsgebiete Große Kiesau, Alsheide und An der Untertrave/Hansahafen. Unabhängig von der Gesamtmaßnahme und den Förderanträgen NP und EFRE war entsprechend des vom Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten Schleswig-Holstein (MIB) genehmigten Maßnahmenplanes nach A 5.4 Städtebauförderrichtlinien Schleswig Holstein die Sanierung des Drehbrückenplatz als Abschlussprojekt des Städtebauförderprogramms Sanierung und Entwicklung seit den 2010er-Jahren in Planung. Am 14.07.2015 wurden die Ingenieurleistungen durch den Hauptausschuss freigegeben (VO/2015/02752). Erst die sich anschließend ergebenden und erfolgreich beantragten Förderungen aus NP und EFRE führten im weiteren Verlauf dazu, den Drehbrückenplatz in die Gesamtplanung Umgestaltung Westlicher Altstadtrand zu integrieren.

 

Der 2. BA ist vom Ergebnis des Bürgerentscheids nicht betroffen, da er nicht die Promenade mit den Bestandslinden beinhaltet.

Die ergänzenden EFRE-Mittel stehen wie oben dargelegt auch für diesen Abschnitt nicht mehr zur Verfügung. Mit den derzeit im Treuhandvermögen vorhandenen Restmitteln der Städtebauförderung von ca. 3,8 Mio.€ kann bei einem Gesamtvolumen von rund 6 Mio.€ momentan nicht der gesamte 2. BA umgesetzt werden. Gleichzeitig müssen die vorgehaltenen Städtebaufördermittel bis zum Programmabschluss 2018 ausgegeben werden.

 

Weiteres Vorgehen:

Um den gesamten 2. BA umsetzen zu können, werden bereits Gespräche mit dem Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten Schleswig-Holstein geführt, um ergänzende Städtebaufördermittel für Lübeck einwerben zu können. Aufgrund von Rückläufen aus anderen Kommunen wurde, bei entsprechender Beantragung, die Zuteilung der fehlenden Fördermittel in Aussicht gestellt.

Von der Hansestadt Lübeck ist in diesem Fall in den Haushaltsjahren 2017/18 der Eigenanteil zur Städtebauförderung in Höhe von einem Drittel (ca. 730.000 €) aufzubringen. Im Zuge der Ordnung der ursprünglichen Gesamtmaßnahme wurden im Haushaltsplan 2017 für den 2. BA Eigenanteile von 695.000 € im Jahr 2017 und 815.000 € im Jahr 2018 eingeplant. Es stünden somit ausreichend Investitionsmittel zur Verfügung.

 


Anlagen

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