Vorlage - VO/2017/04490
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Beschlussvorschlag
Für die 39. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetags vom 30. Mai bis 01. Juni 2017 in Nürnberg wird für die Hansestadt Lübeck
als Abgeordnete /rN.N.
und als stellvertretende / r Abgeodnete /r N.N.
benannt;
als nicht stimmberechtigte Gäste werden entsandt:N.N.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Fraktionen der Hansestadt Lübeck Ergebnis wird nachgereicht. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Keine Relevanz |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: Satzung des Deutschen Städtetags |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Reisekosten |
Begründung
Die 39. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetags findet vom 30. Mai bis 01. Juni 2017 in Nürnberg statt.
Gemäß§ 6 Abs. 2 der Satzung kann die Hansestadt Lübeck unter Zugrundelegung der amtlichen Einwohnerzahl zwei Abgeordnete entsenden. Des Weiteren können weitere Teilnehmer/innen als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung entsendet werden.
Es kommen dafür vor Allem an den Themen der Hauptversammlung besonders interessierte Persönlichkeiten aus den Vertretungskörperschaften in Betracht.
Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetags bittet die Mitgliedstädte, bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Vertretungskörperschaften zu berücksichtigen.
Neben den zu benennenden Abgeordneten sind die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetags kraft Satzung stimmberechtigt; für die Hansestadt Lübeck handelt es sich um Herrn Bürgermeister Saxe.
Die Benennungen erfolgen auf Vorschlag der Fraktionen.
Anlagen
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