Vorlage - VO/2016/04473
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 35.000 EUR zur Sanierung der nördlichen Giebelseite des Schuppen 9 wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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1.201 Haushalt und Steuerung Kenntnisnahme
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1) |
Begründung
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende. Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende in Höhe von 35.000,00 EUR erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2016 einen Gesamtwert von 3.562.790,00 EUR. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende in Höhe von 35.000,00 EUR zuständig.
Die Spende ist bestimmt für die Sanierung der nördlichen Giebelseite des Schuppen 9 an der Untertrave.
Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.
Folgeaufwendungen entstehen nicht.
Anlagen
Finanzielle Auswirkungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 161220_ot_Fin. Auswirkungen Spende Possehl (17 KB) |