Vorlage - VO/2016/04456  

Betreff: Antwort auf Anfrage gem. § 16 GO von BM Ragnar Lüttke und BM Bruno Böhm zum Thema "sogenannte Reichsbürger" in Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2016/04317
Federführend:3.322 - Melde- und Gewerbeangelegenheiten Bearbeiter/-in: Rocksien, Reinhard
Beratungsfolge:
Senat zur Kenntnisnahme
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.01.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

BM Ragnar Lüttke und BM Bruno Böhm haben mit Vorlage 2016/04317 verschiedene Fragen zum Thema „sogenannte Reichsbürger“ in Lübeck gestellt. Die einzelnen Fragen sind im Folgenden den Antworten jeweils vorangestellt.

 


Begründung

  1. Liegen der Stadtverwaltung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen den sogenannten „Reichsbürgern“ und ihren einzelnen Splittergruppen in Lübeck angehören?

 

Antwort:  Es liegen der Stadtverwaltung keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen den sogenannten Reichsbürgern und ihren Splittergruppen angehören.

In Einzelfällen sind Personen bekannt, die sich als Reichsbürger geoutet haben bzw. besonders negativ aufgefallen sind. Statistiken werden dazu nicht geführt.

 

 

  1. Wie viele Personen des öffentlichen Dienstes in Lübeck sind bereits Opfer eines Angriffs von Anhängern der sogenannten „Reichsbürgern“ geworden?

 

Antwort:  In einem „Reichsbürgerfall“ wurde ein Hund auf einen Mitarbeiter der Stadt gehetzt. Weitere tätliche Angriffe auf Mitarbeiter gab es nicht. Verbale Auseinandersetzungen wie Angriffe und Beleidigungen am Telefon sowie Denunzierungen im Internet sowie Grundstücksverweise gegenüber Außendienstmitarbeitern kamen vor. Die Reichsbürger drohen bei Nichterfüllung ihrer Forderungen, die in allen Fällen haltlos sind, mit Strafverfolgung vor dem Europäischen Gerichtshof oder mit einer Verhaftung durch die Militärpolizei.

 

 

  1. Werden die Mitarbeiter der Lübecker Stadtverwaltung im Umgang mit sogenannten „Reichsbürgern“ unterstützt?

 

Antwort: Die Bürgermeisterkanzlei hat eine Empfehlung zum Umgang mit Schriftverkehr und Beschwerden von „Reichsbürgern“ an alle Bereiche der Stadtverwaltung versandt. In Einzelfällen haben Bereiche beratende Unterstützung durch den Bereich Recht erbeten. Des Weiteren existieren zum Umgang mit Reichsbürgern im Melde- und Staatsangehörigkeitswesen eine Vielzahl von ministeriellen Erlassen aus Kiel sowie Handlungsempfehlungen und Handbücher aus anderen Bundesländern.

 

 

  1. Wird die Hansestadt Lübeck im Umgang mit den sogenannten „Reichsbürgern“ von der Landesregierung unterstützt?

 

Antwort: Siehe Antwort zu 3. Das Innenministerium plant auf der Internetseite  des Verfassungsschutzes Tipps unter dem Titel „Umgang mit Reichsbürgern“ einzustellen.

 

 

  1. Wie viele Widersprüche zu Verwaltungsakten, die mit „Reichsbürgerideologie“ begründet worden sind, gehen jährlich bei der Hansestadt Lübeck ein?

 

Antwort:  Ca. 10 Fälle.

 

 

  1. Welche Problematiken ergeben sich durch sogenannte „Reichsbürger“ im Meldewesen der Hansestadt Lübeck?

 

Antwort: Es mehren sich die Fälle, in denen sogenannte „Reichsbürger“ ihren gültigen  Personalausweis abgeben oder abgeben wollen. Einerseits wird fälschlich vorgetragen, der Ausweis enthalte falsche Eintragungen zur Namensführung und sei daher ungültig und demzufolge durch die Behörde einzuziehen. Andererseits behaupten Reichsbürger, das Deutsche Reich bestehe fort  in den Grenzen von 1937. Sie betrachten sich als Staatsangehörige des Freistaates Preußen. Auch aus diesem Grund versuchen sie ihre Personalausweise abzugeben. Sie stellen sich selbst Fantasiedokumente aus. Die Entgegennahme der Ausweise wird durch die Meldebehörde in der Regel verweigert. Es werden konsequent Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Auch gegenüber der Staatsangehörigkeitsbehörde wird im Rahmen der Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland angezweifelt.

 

 

  1. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Bevölkerung über die sogenannten „Reichsbürger“ aufzuklären und für das Thema zu sensibilisieren?

 

Antwort:  Keine

 

 

  1. Liegen Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen im öffentlichen Dienst der Hansestadt Lübeck der „Reichsbürgerideologie“ nahestehen?

 

Antwort:  Der Hansestadt Lübeck liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob bzw. wie viele Mitarbeiter/innen  der „Reichsbürgerideologie“ nahestehen.

 

 

  1. Wie viele Verwarnungs- und Bußgelder werden von sogenannten „Reichsbürgern“ begründet mit „Reichsbürgerideologie“ nicht beglichen und welcher Aufwand entsteht der Hansestadt Lübeck bei deren Vollstreckung?

 

Antwort: Über die Anzahl von festgesetzten Verwarnungs- und Bußgeldern für sogenannte „Reichsbürger“ oder Sympathisanten existieren keine namentlichen/statistischen Erhebungen. Wenn Schreiben nach der Zustellung der Bescheide mit einer „Reichsbürger – Begründung/Zahlungsverweigerung in der Bußgeldstelle eingehen, erfolgt die Abgabe der Akte an das Amtsgericht. Die Vollstreckung von Forderungen ist in der Regel mit erhöhtem Aufwand verbunden.

 

 

  1. Wie viele Waffenbesitzkarten wurden in Lübeck von sogenannten „Reichsbürgern“ durch die Stadtverwaltung eingezogen?

 

Antwort: Keine. Bei der Waffenbehörde haben sich bisher keine Reichsbürger zu erkennen gegeben.

 

 

  1. Werden die Erkenntnisse der Hansestadt Lübeck zur Reichsbürgerbewegung dem Verfassungsschutz des Landes Schleswig-Holstein mitgeteilt?

 

Antwort:  In besonderen Einzelfällen, insbesondere bei Vorliegen rechtsextremistischer Inhalte, erfolgt eine Mitteilung an den Verfassungsschutz.

 


Anlagen

 

Stammbaum:
VO/2016/04317   Anfrage von BM Ragnar Lüttke und BM Bruno Böhm: Die Gefahr durch sogenannte Reichsbürger in Lübeck ernstnehmen   Geschäftsstelle der Fraktion FREIE WÄHLER & DIE LINKE   Anfrage
VO/2016/04456   Antwort auf Anfrage gem. § 16 GO von BM Ragnar Lüttke und BM Bruno Böhm zum Thema "sogenannte Reichsbürger" in Lübeck   3.322 - Melde- und Gewerbeangelegenheiten   Antwort auf Anfrage öffentlich