Vorlage - VO/2016/04353  

Betreff: Teilaufhebung des Sanierungsgebietes "Block 57 - Depenau/Marlesgrube/An der Obertrave/Kleine Kiesau"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Maaß, Birgit
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
16.01.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.01.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Block 57 Satzungsbeschluss mit Lageplan
Block 57 Grundstücks- und Straßenflächen

Beschlussvorschlag

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Block 57 – Depenau/Marlesgrube/An der Obertrave/Kleine Kiesau“ wird beschlossen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes ist aufzuheben, sobald die Sanierung durchgeführt ist (§ 162 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch - BauGB). Diese Rechtspflicht ergibt sich aus Art. 14 Grundgesetz, da nach Durchführung der Sanierung eine Beschränkung des Eigentums und anderer Rechtspositionen entsprechend den sanierungsrechtlichen Bestimmungen des BauGB nicht mehr erforderlich ist.

 

 

Die städtebaulichen und baulichen Missstände im Block 57 sind zum überwiegenden Teil behoben; die erforderlichen hochbaulichen Maßnahmen einschließlich Außenanlagen sind weitestgehend abgeschlossen. Es sind nur wenige Grundstücke verblieben, bei denen trotz Sanierungsbedarf die erforderlichen Maßnahmen bisher nicht durchgeführt wurden. In dem Städtebauförderungsprogramm „Sanierung und Entwicklung“ stehen jedoch keine Städtebauförderungsmittel mehr zur Verfügung, die für diese Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten eingesetzt werden könnten.

 

Allein für die beiden Grundstücke im Block 57, Depenau 27 (Flurstück 10) und Marlesgrube 66 (Flurstück 72) besteht weiterhin das Erfordernis des Sanierungsvermerks im Grundbuch. Hier sind bereits Städtebauförderungsmittel bewilligt bzw. Vereinbarungen für die Nutzung der erhöhten steuerlichen Abschreibung getroffen worden. Die beiden Maßnahmen befinden sich in Durchführung. Sobald diese abgeschlossen sind, wird die endgültige Aufhebung des Sanierungsgebietes erfolgen.

 

Demgemäß wird vorgeschlagen, die Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Block 57 – Depenau/ Marlesgrube/ An der Obertrave/ Kleine Kiesau“ zu beschließen. Die hiervon betroffenen Grundstücks- und Straßenflächen ergeben sich im Einzelnen aus der Anlage 2 zu dieser Vorlage.

 

Die Erhebung der Ausgleichsbeträge ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde gemäß §§ 154 ff. BauGB. Die erhobenen Beträge sind haushaltsneutral, da diese unverzüglich über die Grundstücks-Gesellschaft "Trave" mbH - Sanierungsträger der Hansestadt Lübeck – mit der Investitionsbank nach den Städtebauförderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein abgerechnet werden müssen.

 


Anlagen

1Block 57  Satzungsbeschluss mit Lageplan

2Block 57  Grundstücks- und Straßenflächen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Block 57 Satzungsbeschluss mit Lageplan (181 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Block 57 Grundstücks- und Straßenflächen (27 KB)