Vorlage - VO/2016/04237  

Betreff: FREIE WÄHLER & DIE LINKE - Antrag zu TOP 10.31: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2016/04071
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion FREIE WÄHLER & DIE LINKE Bearbeiter/-in: Voht, Gregor
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Sachverhalt
Anlage/n

Begründung

Durch die Mehreinnahmen aus der Tourismusabgabe wird der städtische Haushalt jährlich um mindestens 3,8 Mio. EUR entlastet, abhängig von der Entwicklung der Abgabenhöhe. Die Tourismusabgabe ist nicht die erste Einnahmeerhöhung, die den städtischen Haushalt entlastet. Die Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer, der Straßenreinigungsgebühren, der Sondernutzungsgebühren, , der Entsorgungsgebühren und die Einführung der sogenannten „Regensteuer“ und von Benutzungsentgelten für Schulräume außerhalb der Schulzeiten haben bereits spürbare Entlastungen für die finanzielle Lage der Hansestadt Lübeck bewirkt, jedoch jeweils zum Preis einer höheren Belastung der Bürgerinnen und Bürger in Lübeck.

 

Zeitgleich ist das Serviceangebot der Stadt abgebaut worden (z.B. Schließung der Stadtteilbüros). Diese Maßnahmen, welche von der Landesregierung verlangt werden um den städtischen Haushalt zu konsolidieren, erreichen spätestens mit der Tourismusabgabe die Akzeptanzgrenze. Zumal sich am Grundübel, die mangelhafte Finanzausstattung der kreisfreien Städte in ihrer Funktion als Oberzentren  durch das Land, nichts ändert.

 

Angesichts der geschilderten Situation sind wir der Auffassung, dass es an der Zeit ist, den Bürgerinnen und Bürgern etwas zurückzugeben. Die Tourismusabgabe sichert die Finanzierbarkeit von einer Reihe von Veranstaltungen mit der Zielgruppe Touristen. Wir wollen, dass auch Veranstaltungen von Bürgern für Bürger, entstanden aus bürgerschaftlichem Engagement für die Zukunft gesichert und zusätzlich gefördert werden.

 

Wir schlagen daher die Gründung des „Lübeck-Fonds“ vor. Einer jährlichen Haushaltsstelle im Fachbereich 4, aus der neue und bestehende Bürgerfeste und Bürgerkulturveranstaltungen gefördert werden können, aber auch neue Veranstaltungen für die Lübeckerinnen und Lübecker durch die LTM organisiert werden können.

 

Gefördert könnten aus dem „Lübeck-Fonds“ z.B. folgende Veranstaltungen werden – nicht abschließende Aufzählung:

 

Musikveranstaltungen lokaler Musiker, Stadtteilfeste, Straßenfeste, Parkfeste, Lesungen lokaler Autoren, Kinderfeste, Feste zu Feiertagen (z.B. 1. Mai oder Tag der deutschen Einheit), Kinoveranstaltungen auf öffentliche Plätzen, Theatervorführungen von ehrenamtlichen Theatergruppen, Volksfestumzug, Christopher Street Day, interkulturelle Veranstaltungen zur Beförderung der Integration, Veranstaltung zur Verbraucherinformation z.B. über Fairen Handel, Feuerwehrfeste, Veranstaltungen zur Vorführung von Kunsthandwerk und Hobby, Veranstaltungen für Haustierbesitzer, Kunstprojekte im öffentlichen Raum, Klassik-Musikveranstaltungen, Laternenumzüge, Volksmusikveranstaltungen, Veranstaltung subkultureller Gruppen und vieles mehr.

 

Die vorgeschlagene Maßnahme ist bereits eine wirksame Vorbereitung auf eine ggf. anstehende Bewerbung um den Titel „Europäische Kulturhauptstadt 2025“.

 


Anlagen

Keine

 

Stammbaum:
VO/2016/04071   Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Hansestadt Lübeck   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2016/04202   Austauschvorlage - Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Hansestadt Lübeck   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2016/04237   FREIE WÄHLER & DIE LINKE - Antrag zu TOP 10.31: Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Hansestadt Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion FREIE WÄHLER & DIE LINKE   Antrag der Frak FREIE WÄHLER & DIE LINKE