Vorlage - VO/2016/04181  

Betreff: Austauschblatt zu VO/2016/04141 TOP 5.6 - Stellenausschreibung der Stelle der Leitung des Fachbereiches Planen und Bauen
-Beteiligungsverfahren-
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion FREIE WÄHLER & DIE LINKE
Bearbeiter/-in: Otte, Christine   
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und FREIE WÄHLER&DIE LINKE beantragEN, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Im Rahmen des Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle der Leitung des Fachbereiches Planen und Bauen führt die Hansestadt Lübeck eine halb-öffentliche Anhörung potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten durch.

 

An dieser Anhörung sollen neben den Vertreterinnen und Vertretern der in der Bürgerschaft vertretenen Parteien (Bürgerschaftsmitglieder + je max. 4 VertreterInnen aus dem Bauausschuss für CDU und SPD, übrige Fraktionen je max. 2 VertreterInnen), auch je bis zu 3 Vertreterinnen und Vertreter der nachfolgenden Organisationen teilnehmen:

 

-          ArchitekturForumLübeck e.V.

-          Bund Deutscher Architekten (BDA), Regionalgruppe Lübeck

-          Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

-          Deutscher Mieterbund Mieterverein Lübeck e.V.

-          Haus- und Grundbesitzerverein Lübeck e.V.

-          Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e.V., Kreisverband Lübeck

-          Kreishandwerkerschaft Lübeck

 

Den Fraktionen wird nach Sichtung der Bewerberlisten die Möglichkeit gegeben, potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten für diese Veranstaltung zu benennen, die der Bürgermeister dann zur Veranstaltung einlädt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt einen Zeitplan für zur Sichtung der Bewerberlisten und Durchführung der Veranstaltung vorzulegen, der eine Wahl der Fachbereichsleitung in der Bürgerschaft im Januar 2017 ermöglicht

 


Begründung

 

 


Anlagen