Vorlage - VO/2016/04145
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Bei öffentlich gefördertem Wohnungsbau sind nach Anlehnung an die Richtlinie des Landes von 2012 für Kunst im öffentlichen Raum, Kunstwerke mit einer Auftragssumme von 0,5 bis 1,7 % der Bausumme zu realisieren.
Die Kunstkommission für Kunst im öffentlichen Raum ist zu beteiligen.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen