Vorlage - VO/2016/04084
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Beschlussvorschlag
1. Personalkosten infolge des Tarifabschlusses SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) ab 7/2015 werden bei den freien Trägern, die nach TVöD/SuE zahlen, zu 100 % übernommen, wenn deren tatsächliche Personalkosten höher sind als die pauschalen Beträge, die der Bemessung des Budgets zugrunde liegen.
2. Die Arbeitsgruppe, die sich mit der Ausgestaltung der Budgets beschäftigt, möge folgenden Vorschlag diskutieren:
Zukünftig können Träger wählen, ob sie Personalkosten spitz mit der Stadt Lübeck abrechnen und zu 100 Prozent erstattet bekommen oder diese pauschal im Budget enthalten sind.
Begründung
Anlagen