Vorlage - VO/2016/04059
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Beschlussvorschlag
Ist es durch das neue Denkmalschutzgesetz - Stichworte im Gesetz dazu: Sachgesamteinheiten, Schutzzonen - möglich, die gesamte Bausubstanz der Lübecker Altstadt unter Schutz zu stellen?
Neben den eingetragenen Denkmalen auf der Liste gibt es historische Bauten, die unauffällig oder modern überformt sind, aber bei genauerer Untersuchung gleichwertig mit geschützten Nachbarbauten in der jeweiligen Straße sind.
Begründung
Anlagen