Vorlage - VO/2016/04054  

Betreff: Bericht zur Umsetzung der Beschlussvorlage "Fair Trade" ? Stadt
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Lege, Beate
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
29.09.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Sitzung der Bürgerschaft am 24. Mai 2012

Der Bürgermeister wird gebeten, der Bürgerschaft einen Bericht entgegen zu bringen, in der für alle Bereiche der städtischen Verwaltung, Gesellschaften und Eigenbetriebe geregelt wird, wie der Grundsatzbeschluss der Lübecker Bürgerschaft zur Ausweisung der Hansestadt Lübeck als „Fair Trade“- Stadt unter ökologischen und sozialen Aspekten praktisch gelebt werden kann.

 


Begründung

Die Hansestadt Lübeck trägt seit November 2011 den Titel Fair-Trade Town. Die Titelvergabekriterien werden nach Ablauf von jeweils zwei Jahren durch die Kampagne Fair Trade Towns geprüft. Die zu erfüllenden Mindestkriterien für die fortwährende Titelvergabe bleiben unverändert und entsprechen den fünf Kriterien, die auch im ersten Bewerbungsprozess erfüllt sein mussten. Die fünf Kriterien sind: 1. Es muss ein gültiger Ratsbeschluss gefasst sein, 2. die lokale Steuerungsgruppe ist aktiv, 3. in den lokalen Geschäften und Restaurants werden fair gehandelte Produkte angeboten, 4. im öffentlichen Bereich werden fair gehandelte Produkte verwendet und es wird 5. darüber informiert. 

 

Der Fortbestand der Titelverleihung ist erfreulich und basiert vor allem auf dem Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt.

 

Die Stadtverwaltung ist in der Steuerungsgruppe vertreten, die weiteren Mitglieder der Lübecker Steuerungsgruppe sind: BUND Lübeck e.V., BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Lübeck, ONE Fair Trade Lübeck, DIE LINKE Lübeck, EVG Landwege eG, Hotel an der Marienkirche, Hotel an der Stadtmauer, Kirchenkreis Lübeck Lauenburg, Konditorei Gaumenfreude, terres des hommes e.V Arbeitsgruppe Lübeck, Verbraucherzentrale SH Beratungsstelle HL, Weltladen Lübeck e.V.

 

Die Verbreitung von Fair Trade- Produkten erfolgt vorrangig im Einzelhandel, es gilt  die Nachfrage auf der Verbraucherseite  zu steigern.

 

Seit 2015 werden von der Steuerungsgruppe Plakate zur Werbung für den fairen Handel erstellt, der Aushang erfolgt für einen Zeitraum von mehreren Wochen in den Werbesäulen DER JCDecaux Deutschland GmbH (ehemals Wall AG). Der Aushang ist für die Steuerungsgruppe kostenfrei und wird aus dem kostenfreien Kontingent der Stadtverwaltung bestritten.

 

Auf den Internetseiten von  Lübeck-Travemünde Marketing erhalten Lübeckerinnen und Lübecker, sowie Touristen einen Überblick in welchen Cafés und Geschäfte Produkte aus fairem Handel angeboten werden.

 

In der städtischen Verwaltung, den Gesellschaften und Eigenbetrieben werden fair gehandelte Produkte verwendet. Zur Unterstützung des fairen Handels sind alle mit der Beschaffung befassten Mitarbeiter/innen  über die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung – SHVgVO vom 13.11.13) und über die Vergabeordnung der Hansestadt Lübeck zur Berücksichtigung von Fair Trade Produkten aufgefordert.

 

Aus Gründen der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung können Anforderungen aus Siegeln (z.B. Fair Trade) jedoch nur dann genutzt werden, wenn sie sich zur Definition der Leistung eignen, die Anforderungen auf der Grundlage von wissenschaftlich abgesicherten Informationen ausgearbeitet worden sind sowie schließlich das entsprechende Siegel eines Verfahrens erlassen worden ist, an dem alle interessierte Bieter teilnehmen konnten, d.h. das geforderte Siegel muss tatsächlich für alle Betroffenen zugänglich und verfügbar ist.

 

Beispielhaft sei hier auf die Beschaffung von Blumen hingewiesen, heimische Produktionen erfüllen i.d.R. die Voraussetzungen des Fair Trade Siegels. Trotzdem werden Sie nicht zertifiziert, weil es sich bei den hiesigen Gärtnereien (Produzenten) nicht um Kleinbauernkooperationen handelt.

 

Alternativ kann der  öffentliche Auftraggeber angeben, welches Siegel grundsätzlich geeignet wäre, die Leistungs- und Funktionsanforderungen zu erfüllen und, dass dieses als Nachweis für bestimmte soziale, umweltbezogene oder sonstige Eigenschaften akzeptiert wird. Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang aber, dass gleichwertige Nachweise ebenfalls zuzulassen und zu akzeptieren sind. Deshalb werden im Rahmen von  Bedarfsanalysen Fair Trade-Siegel recherchiert und daraufhin geprüft, welche Anforderungen hieraus für die Leistungsbeschreibung zur Festlegung qualitativer Mindestanforderungen übernommen werden können. So wird sichergestellt, dass alle in Frage kommenden Bieter sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen können.

 

Konkrete Mengenangaben oder Anteile von fair gehandelten Waren, die durch die Stadtverwaltung eingekauft wurden können nicht genannt werden. Die Beschaffung erfolgt dezentral und hierrüber werden keine Zusammenfassung geführt.

 

Alle Bereiche der Stadtverwaltung stehen der Steuerungsgruppe als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Zum Beispiel hat der  Bereiches Umwelt, Natur und Verbraucherschutz bei verschiedenen Veranstaltungen die Steuerungsgruppe eingebunden um auf die Notwendigkeit des fairen Handels zu hinzuweisen.

 

An der Volkshochschule finden in unregelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen zum fairen Handel und zur Situation der Kleinbauern in Schwellen und Entwicklungsländern statt.

 

Über die Startinternetseite der Hansestadt Lübeck (www.luebeck.de) erreicht man mit einem Klick die Internetseite der Steuerungsgruppe. Dort erhalten Interessierte weitere Informationen.

 

Grundsätzlich ist die Verwaltung der Auffassung, dass der faire Handel auch weiterhin unterstützt und gefördert werden sollte.

 

„Eine Fair Trade-Stadt zu sein, ist ein Prozess in dem es heißt, stetige Verbesserungen zu erreichen, neue Ideen umzusetzen und den Absatz fair gehandelter Produkte zu steigern.“ - Auszug aus der Internetseite der Steuerungsgruppe Fair Trade Stadt Lübeck.

 


Anlagen

keine