Vorlage - VO/2016/04008  

Betreff: Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein:
Buchenstücken (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Gutzeit, Dorothee
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
19.09.2016 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Grafik_Widmung_Buchenstücken

Beschlussvorschlag

Die Widmung der Verkehrsfläche Buchenstücken – betreffend in der Flur 3 der Gemarkung Niendorf-Moorgarten das Flurstück 427 gemäß Anlage 1 – mit einer erstmaligen Einstufung gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße wird beschlossen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Der Erschließungsträger.

Zustimmend.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Auf der Grundlage des seit 2012 rechtskräftigen Bebauungsplans 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße – und des diesbezüglichen Erschließungsvertrages vom 29.05.2012 zwischen der Hansestadt Lübeck und der STADTBAU Gesellschaft für wirtschaftliche Kommunalent-wicklung mbH wurde das Wohngebiet Lübeck-Niendorf erschlossen.

Mit Schreiben vom 02.12.2015 hat der Erschließungsträger die Übernahme der Erschließungsanlage und den Endausbau der Verkehrsfläche Buchenstücken gemäß o.g. Vertrag angezeigt, da zu diesem Zeitpunkt knapp 80% der bebaubaren Flächen bebaut waren.

Hiermit liegt die Widmungsvoraussetzung nach §6 Abs. 3 StrWG vor, die formale Übernah-me sowie die Eigentumsverschaffung mit Grundbuchumschrift stehen teilweise noch aus.

Die Widmung umfasst somit:

Gemarkung: Niendorf-MoorgartenFlur:Flurstück:

Buchenstücken3427

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

 


Anlagen

Anlage 1 - Plan zur Widmung, Auszug aus dem Amtlichen-Liegenschaftskataster-
Informationssystem (ALKIS)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Grafik_Widmung_Buchenstücken (325 KB)