Vorlage - VO/2016/04008
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Beschlussvorschlag
Die Widmung der Verkehrsfläche Buchenstücken – betreffend in der Flur 3 der Gemarkung Niendorf-Moorgarten das Flurstück 427 gemäß Anlage 1 – mit einer erstmaligen Einstufung gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße wird beschlossen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Der Erschließungsträger. Zustimmend. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996. |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Auf der Grundlage des seit 2012 rechtskräftigen Bebauungsplans 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße – und des diesbezüglichen Erschließungsvertrages vom 29.05.2012 zwischen der Hansestadt Lübeck und der STADTBAU Gesellschaft für wirtschaftliche Kommunalent-wicklung mbH wurde das Wohngebiet Lübeck-Niendorf erschlossen.
Mit Schreiben vom 02.12.2015 hat der Erschließungsträger die Übernahme der Erschließungsanlage und den Endausbau der Verkehrsfläche Buchenstücken gemäß o.g. Vertrag angezeigt, da zu diesem Zeitpunkt knapp 80% der bebaubaren Flächen bebaut waren.
Hiermit liegt die Widmungsvoraussetzung nach §6 Abs. 3 StrWG vor, die formale Übernah-me sowie die Eigentumsverschaffung mit Grundbuchumschrift stehen teilweise noch aus.
Die Widmung umfasst somit:
Gemarkung: Niendorf-MoorgartenFlur:Flurstück:
Buchenstücken3427
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Anlagen
Anlage 1 - Plan zur Widmung, Auszug aus dem Amtlichen-Liegenschaftskataster-
Informationssystem (ALKIS)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1_Grafik_Widmung_Buchenstücken (325 KB) |