Vorlage - VO/2016/03916
|
Beschlussvorschlag
Der Vorlage wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
- Der Mindestpreis nach Abzug aller Vergünstigungen darf nicht unter 50 % des Bodenrichtwertes bzw. Verkehrswertes fallen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Gesamtsumme aller gewährten Vergünstigungen 2 Millionen Euro pro Haushaltsjahr nicht übersteigt.
Begründung
Anlagen