Vorlage - VO/2016/03896  

Betreff: Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haus-haltsjahr 2016 bestehenden Sperrvermerkes für die Sanierung der Fassade der Emanuel-Geibel-Schule
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schellenberger, Rainer
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
05.09.2016 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
13.09.2016 
50. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2016 bestehende Sperrvermerk gem

Beschlussvorschlag

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2016 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben.

Produktsachkonto: 111029.278.7851000 GMHL / E.-Geibel-Schule / Umstrukturierung / Gebäudemodernisierung / Hochbaumaßnahme. Die Haushaltsmittel in Höhe von 240.000,- EUR werden gleichzeitig freigegeben.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

x

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine Beteilung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 

 

 

Nach erfolgter Bauzustandserfassung und Auswertung der detektierten Sanierungsbedürftigkeiten wurde Anfang Juni 2016 die für die Aufhebung des Sperrvermerks erforderliche EW-Bau für die durchzuführende Fassadensanierung als 2

Begründung

Nach erfolgter Bauzustandserfassung und Auswertung der detektierten Sanierungsbedürftigkeiten wurde Anfang Juni 2016 die für die Aufhebung des Sperrvermerks erforderliche EW-Bau für die durchzuführende Fassadensanierung als 2. Teil-EW-Bau vorgelegt.

 

Mit der bevorstehenden Fassadensanierung des Hauptgebäudes der E.-Geibel-Schule wird die Behebung der in der Bauzustandserfassung ermittelten Bauschäden vorgenommen. Es ist geplant im Bereich des Mauerwerkes teilweise großflächig, wie auch vereinzelt beschädigte Mauerziegel auszutauschen. Die Verfugung der Mauerbereiche, die durch den Austausch von Mauerwerksziegeln betroffenen sind, sowie die im Fugenbild der Mauerfassade befindlichen Fehlstellen werden neu hergestellt bzw. ausgebessert. Beschädigte oder vollständig fehlende Natursteinfensterbänke und -gesimsabdeckungen werden saniert bzw. ersetzt. Die rückseitig am Hauptgebäude befindlichen Putzflächen werden in Teilen gänzlich erneuert. Sämtliche benannten Arbeiten hierzu werden in Abstimmung mit dem Bereich Denkmalpflege erfolgen.

 

Im Haushalt 2016 sind unter dem Produktsachkonto 111029.278.7851000 E.-Geibel-Schule / Umstrukturierung / Gebäudemodernisierung / Hochbaumaßnahme gesamt 1.300.000,- EUR gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik mit einem Sperrvermerk belegt. Nach Einreichung und Freigabe der 1. Teil EW-Bau für die Dachsanierungsmaßnahmen in Höhe von 831.000,- EUR verbleiben nun 469.000,- EUR, die gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik mit einem Sperrvermerk belegt sind.

Die Maßnahme wird im Rahmen des 15 Mio. EUR Schulbauförderpaketes der Possehl-Stiftung, dass insgesamt 5 Schulbausanierungen umfasst (Baltic-Gemeinschaftsschule, Schule Falkenfeld, Marienschule, E.-Geibel-Schule und Gewerbeschule f. Nahrung u. Gastronomie), finanziert. Die Gesamtkosten gem. vorgelegter 2. Teil-EW-Bau für die Fassadensanierungsmaßnahmen belaufen sich auf 240.000,- EUR brutto.

 

Die Umsetzungen der Arbeiten zur Fassadensanierung sind für Ende September 2016 geplant. Es ist eine zügige Umsetzung der notwendigen Arbeiten zur Fassadensanierung der E.-Geibel-Schule nach Aufhebung des gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik bestehenden Sperrvermerkes gewährleistet.

 

Hiermit wird die Aufhebung des Sperrvermerkes und gleichzeitige Freigabe der Mittel im Finanzplan 2016 in Höhe von 240.000,- EUR für die Sanierung der Fassade der E.-Geibel-Schule beantragt.

keine

Anlagen

keine