Vorlage - VO/2016/03896
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Beschlussvorschlag
Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2016 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben.
Produktsachkonto: 111029.278.7851000 GMHL / E.-Geibel-Schule / Umstrukturierung / Gebäudemodernisierung / Hochbaumaßnahme. Die Haushaltsmittel in Höhe von 240.000,- EUR werden gleichzeitig freigegeben.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: | x | 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteilung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind. |
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Die Maßnahme ist: | x | neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Nach erfolgter Bauzustandserfassung und Auswertung der detektierten Sanierungsbedürftigkeiten wurde Anfang Juni 2016 die für die Aufhebung des Sperrvermerks erforderliche EW-Bau für die durchzuführende Fassadensanierung als 2. Teil-EW-Bau vorgelegt.
Mit der bevorstehenden Fassadensanierung des Hauptgebäudes der E.-Geibel-Schule wird die Behebung der in der Bauzustandserfassung ermittelten Bauschäden vorgenommen. Es ist geplant im Bereich des Mauerwerkes teilweise großflächig, wie auch vereinzelt beschädigte Mauerziegel auszutauschen. Die Verfugung der Mauerbereiche, die durch den Austausch von Mauerwerksziegeln betroffenen sind, sowie die im Fugenbild der Mauerfassade befindlichen Fehlstellen werden neu hergestellt bzw. ausgebessert. Beschädigte oder vollständig fehlende Natursteinfensterbänke und -gesimsabdeckungen werden saniert bzw. ersetzt. Die rückseitig am Hauptgebäude befindlichen Putzflächen werden in Teilen gänzlich erneuert. Sämtliche benannten Arbeiten hierzu werden in Abstimmung mit dem Bereich Denkmalpflege erfolgen.
Im Haushalt 2016 sind unter dem Produktsachkonto 111029.278.7851000 E.-Geibel-Schule / Umstrukturierung / Gebäudemodernisierung / Hochbaumaßnahme gesamt 1.300.000,- EUR gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik mit einem Sperrvermerk belegt. Nach Einreichung und Freigabe der 1. Teil EW-Bau für die Dachsanierungsmaßnahmen in Höhe von 831.000,- EUR verbleiben nun 469.000,- EUR, die gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik mit einem Sperrvermerk belegt sind.
Die Maßnahme wird im Rahmen des 15 Mio. EUR Schulbauförderpaketes der Possehl-Stiftung, dass insgesamt 5 Schulbausanierungen umfasst (Baltic-Gemeinschaftsschule, Schule Falkenfeld, Marienschule, E.-Geibel-Schule und Gewerbeschule f. Nahrung u. Gastronomie), finanziert. Die Gesamtkosten gem. vorgelegter 2. Teil-EW-Bau für die Fassadensanierungsmaßnahmen belaufen sich auf 240.000,- EUR brutto.
Die Umsetzungen der Arbeiten zur Fassadensanierung sind für Ende September 2016 geplant. Es ist eine zügige Umsetzung der notwendigen Arbeiten zur Fassadensanierung der E.-Geibel-Schule nach Aufhebung des gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik bestehenden Sperrvermerkes gewährleistet.
Hiermit wird die Aufhebung des Sperrvermerkes und gleichzeitige Freigabe der Mittel im Finanzplan 2016 in Höhe von 240.000,- EUR für die Sanierung der Fassade der E.-Geibel-Schule beantragt.
Anlagen
keine