Vorlage - VO/2016/03860  

Betreff: Antrag Ausschussmitglied Silke Mählenhoff: Antrag zu TOP 8.1. VO/2016/03751 SPD: Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung - Antrag Straßenreinigungsgebühren und Straßenreinigungssatzung Transparenz über Einstufung und Änderungen von Eingruppierungen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Werkausschuss EBL zur Entscheidung
14.07.2016 
31. Sitzung des Werkausschusses EBL zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Es ist auf dem luebeck-Server eine Seite einzurichten, welche Bürgern (noch in 2016)

Beschlussvorschlag

Es ist auf dem luebeck-Server eine Seite einzurichten, welche Bürgern (noch in 2016)

 

  1. die Einsichtnahme in die aktuelle Eingruppierung von Straßen (Straßenverzeichnis der Reinigungsklassen) ermöglicht
  2. die Eingabe von Umgruppierungs-Ersuchen ermöglicht
  3. anstehende/beabsichtigte Umgruppierungen von Straßen anzeigt
  4. alle wesentlichen Informationen zur Satzung, Kalkulation, Matrix, Zuordnungskriterien, etc. enthält.

 

(Auf den Websiten der EBL ist bisher nur Punkt 1 vorhanden)

Laut u

Begründung

Laut u. g. SPD-Antrag wendet sich eine Gruppe von Bürgern/Gewerbetreibende mit Außengastronomie gegen deren Zuordnung in die Reinigungsgruppe laut Bewertungsmatrix der Satzung, da sie sich mit den entsprechenden Kosten übermäßig belastet sieht.

 

Der Werkausschuss diskutiert daher eine Umgruppierung der Betroffenen in eine kostengünstigere Reinigungsklasse. Sollte diese Umgruppierung vorgenommen werden, würde dieses den Gleichbehandlungsgrundsatz für alle anderen Bürger in Frage stellen, die nach der Matrix und dessen Kriterien eingestuft wurden.

 

Die Vorgehensweise, sich über diesen Weg über Parteien Sonderbehandlung verschaffen zu wollen, halten wir für kritikwürdig. Dieses Verfahren sollte von der Verwaltung nicht unterstützt werden, da es weder der Forderung nach Transparenz noch der Erwartung nach der Gleichbehandlung entspricht, die durch das Unterlegen der Gebührensatzung mit einer für alle nachvollziehbare Matrix impliziert wird.

 

Wir unterstützen grundsätzlich, Änderungsmöglichkeiten für die Ausgestaltung der Satzung und für Eingruppierungen offen zu halten, möchten hier jedoch offene Prozesse, die sichtbar sind und nicht unerwünschte Verfahren „nach Gutsherrenart“ unterstützen.

 

https://ratsinfo.luebeck.de/ri/___tmp/tmp/45100033681-136143456157/143456157/01064571/71.pdf


Anlagen