Vorlage - VO/2016/03845
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Beschlussvorschlag
Die von der Possehl-Stiftung zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 100.000,- Euro werden angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung Zustimmung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Nordischen Filmtage Lübeck sind aktiv und stets bemüht, die jährliche Finanzierung zu sichern – dazu gehört nicht nur das Einwerben von konkreten Sachmitteln und zweck- und projektgebundenen Geldmitteln, sondern auch die Sicherung der Basisfinanzierung. Die Spende der Possehl-Stiftung ist die Sicherung dieser Basis.
Für die Durchführung der 58. Nordischen Filmtage ist von Seiten der Possehl-Stiftung ein Betrag in Höhe von 100.000,- Euro bewilligt worden. Dieser Betrag ist eine essentielle Größe im Haushalt des Festivals und ist existentiell für das gewohnt hochwertige Angebot des
Festivals an die Lübecker Bürger.
Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Spendenannahme nicht verbunden.
Die Annahme der Spende erfolgt auf der Grundlage des § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung.
Die Zuständigkeit der Bürgerschaft ergibt sich bei Annahmen von Spenden mit einem Wert von mehr als 500.000,- Euro durch gemeinnützige Stiftungen aus der Entscheidung der Bürgerschaft zur Delegation vom 21.03.2013 sowie dem diesbezüglichen Verfahren bei Mehrfachspenden, deren Gesamtwert diese Wertgrenze innerhalb eines Haushaltsjahres überschreitet.
Anlagen
Anlage Finanzielle Auswirkungen
Spendenzusage Possehl-Stiftung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Spendenzusage Possehl-Stiftung_VO_2016_03845 (224 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage_finanzielle Auswirkungen_VO_2016_03845_Spende_Possehl-Stiftung (13 KB) |