Vorlage - VO/2016/03807  

Betreff: Änderung der Sachgebietszuweisung und Verwaltungsgliederung gemäß § 65 Abs. 3 GO
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.010 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Mutz, Thomas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.06.2016 
48. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.06.2016 
23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Organisationsverfügung WiMa

Die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Zuweisung der Sachgebiete an die Senatorinnen und Senatoren und Verwaltungsgliederung wird zustimmend zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag

 

Die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Zuweisung der Sachgebiete an die Senatorinnen und Senatoren und Verwaltungsgliederung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis: Zustimmend

 

a)      FB 1 und 4

b)      Bereiche 1.110 und 1.300

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind durch die Maßnahme nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: § 65 Abs. 3 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Gemäß § 65 Abs

Begründung

 

Gemäß § 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung legt der Bürgermeister seinen Vorschlag zur Verwaltungsgliederung und Sachgebietszuweisung an die Senatorinnen und Senatoren der Bürgerschaft vor.

Die Zuordnung des Wissenschaftsmanagements in den Fachbereich 4- Kultur und Bildung erfolgt im Einvernehmen der Fachbereiche 1 und 4 und in Abstimmung mit dem Wissenschaftsmanagement. Sie trägt der Zusammenführung von sachverwandten Aufgabenfeldern auf dem Gebiet der vielfältigen wissenschaftlichen und kulturellen Betätigungskreise der Hansestadt Lübeck Rechnung und ermöglicht eine effiziente Einbindung der städtischen Aktivitäten in das von der Bürgerschaft beschlossene Zukunftskonzept Wissenschaftsstadt Lübeck(VO/2014/02068).

 

Das Inkrafttreten der Neuordnung ergibt sich aus Anlage 1.

Die abschließende haushaltsmäßige Ordnung (Übertragung der Planstelle der städtischen Mitarbeiterin und Budget) erfolgt zum Haushalt 2017.

Die Personalräte der Fachbereiche 1 und 4 wurden über die Maßnahme informiert.

 

 

 

Organisationsverfügung Bgm

Anlagen

 

Organisationsverfügung Bgm.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Organisationsverfügung WiMa (88 KB)