Vorlage - VO/2016/03744  

Betreff: SPD: Umbenennung der Abteilung 322.2 "Angelegenheiten für Ausländer/innen / Staatsangehörigkeiten" in Zuwanderungsabteilung (Immigration Office)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.05.2016 
22. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Bürgermeister wird aufgefordert, den Verwaltungsbereich 322

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird aufgefordert, den Verwaltungsbereich 322.2

Abteilung Angelegenheiten für Ausländer/innen / Staatsangehörigkeiten im Fachbereich 3 Umwelt, Sicherheit und Ordnung in Zuwanderungsabteilung (Immigration Office) umzubenennen.

 

Die Umbenennung soll bis zum September 2016 umgesetzt werden.

Die Hansestadt Lübeck hat sich verpflichtet, den Flüchtlingspakt des Landes Schleswig-Holstein umzusetzen

Begründung

Die Hansestadt Lübeck hat sich verpflichtet, den Flüchtlingspakt des Landes Schleswig-Holstein umzusetzen.

Im Februar diesen Jahres beschloss die Bürgerschaft einstimmig (VO/2016/03468), die Verzahnung von Flüchtlingspakt und dem kommunalen Integrationskonzept unserer Hansestadt.

Der Flüchtlingspakt sieht die Umbenennung der Ausländerbehörden in Zuwanderungsbehörden vor. Dort heißt es (Seite 20):

 

„Die Arbeit mit dem Begriff „Willkommens- und Anerkennungskultur“ ist in Schleswig-Holstein in voller Bewegung. Die hergebrachten Ausländerbehörden sind häufig die erste Anlaufstelle für die Zuwandernden und damit die „Visitenkarte“ deutscher Verwaltung und Gesellschaft. Sie können das so bedeutsame erste Willkommenszeichen setzen.

Um die für unsere Gesellschaft wichtigen Chancen der Zuwanderung zu nutzen, reicht ein ordnungsrechtlich geprägter Arbeitsansatz der Ausländerbehörden nicht aus. Wir wollen Wege finden, die zu gelingenden Lebensentwürfen für zugewanderte Einwohnerinnen und Einwohner in unseren Städten und Gemeinden führen können. In Zukunft sollen sich daher alle Stellen, die mit rechtlichen oder praktischen Fragen des Zuzugs von Ausländerinnen und Ausländern befasst sind, an den Erfordernissen einer modernen Zuwanderungsverwaltung orientieren und gemeinsam den Zuzug gestalten. Eine gelebte Willkommens- und Anerkennungskultur soll dabei gerade und besonders in Zeiten eines hohen Zuzugs von Schutzsuchenden unser Zusammenleben prägen: das Ineinandergreifen gesellschaftlicher und staatlicher Strukturen ebenso wie das Handeln Einzelner:

- Die Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein werden zu Zuwanderungsbehörden. Sie stellen ihre ordnungsbehördlichen Aufgaben in den neuen Kontext der Zuwanderungsgestaltung.

- Die bereits (in einem umfangreichen Prozess) identifizierten Handlungsfelder einer modernen Zuwanderungsverwaltung und das „Leitbild für die Zuwanderungsverwaltung in Schleswig-Holstein“ werden mit Leben gefüllt.

- Wir werden die verwaltungsinternen Organisationsstrukturen und die Vernetzungen mit anderen Akteuren untersuchen, optimieren und an den Bedürfnissen einer Willkommens- und Anerkennungskultur ausrichten.

Andere Städte, nicht nur Kiel, sind diesen Schritt schon gegangen.

Die Hansestadt Lübeck hat ein großes Interesse an gelungener Integration, als Oberzentrum und mit der hier gelebten Willkommenskultur.


Anlagen