Vorlage - VO/2016/03706
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Begründung
Die ersten zwei Sätze dieses Punktes fußen auf – IV. Weiteres Verfahren, 2. Absatz – der Begründung der Vorlage der Verwaltung. Die modellhafte Darstellung erscheint notwendig, um dem/der Erbbauberechtigten deutlich zu machen, ob bzw. wann ein Darlehen mit monatlichen Zins- und Tilgungszahlungen in Höhe des Erbbauzinses abbezahlt ist. Aufgrund der Verquickung von Zins- und Tilgungszahlung ist die Rechnung kompliziert.
Anlagen