Vorlage - VO/2016/03699  

Betreff: Antwort auf eine Anfrage des BM Oliver Dedow bezgl. VO/2015/03634 Bauabnahmen bei städtischen Gebäuden
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schellenberger, Rainer
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.05.2016 
45. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Bei wie vielen Gebäuden wurde (ähnlich wie bei der MuK) seitens der Stadt auf eine Bauabnahme verzichtet und welche Gebäude sind das

Beschlussvorschlag

Bei wie vielen Gebäuden wurde (ähnlich wie bei der MuK) seitens der Stadt auf eine Bauabnahme verzichtet und welche Gebäude sind das?

 

 

 

 

Die Stadt verzichtet nicht auf Bauabnahmen an städtischen Gebäuden

Begründung

Die Stadt verzichtet nicht auf Bauabnahmen an städtischen Gebäuden. Die Bauaufsicht führt stichprobenartig sog. "Bauzustandsbesichtigungen" auf Grundlage der §§ 78 und 79 LBO S-H durch. Das Gebäudemanagement führt Bauabnahmen auf Grundlage des § 12 VOB/B durch, bzw. lässt diese durch die beauftragten externen Fachplaner durchführen. Beide Verfahren sind auch bei der Erstellung der Musik- und Kongresshalle angewendet worden.

 

 

 

keine

Anlagen

keine