Vorlage - VO/2016/03699
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Beschlussvorschlag
Bei wie vielen Gebäuden wurde (ähnlich wie bei der MuK) seitens der Stadt auf eine Bauabnahme verzichtet und welche Gebäude sind das?
Begründung
Die Stadt verzichtet nicht auf Bauabnahmen an städtischen Gebäuden. Die Bauaufsicht führt stichprobenartig sog. "Bauzustandsbesichtigungen" auf Grundlage der §§ 78 und 79 LBO S-H durch. Das Gebäudemanagement führt Bauabnahmen auf Grundlage des § 12 VOB/B durch, bzw. lässt diese durch die beauftragten externen Fachplaner durchführen. Beide Verfahren sind auch bei der Erstellung der Musik- und Kongresshalle angewendet worden.
Anlagen
keine