Vorlage - VO/2016/03676  

Betreff: AUSTAUSCHVORLAGE zu VO/2016/3580: Wahl der Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss für die laufende Wahlperiode bis 31.05.2018
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.04.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 VO_03676_Jugendhilfe_MG
Anlage 2 VO_03676_Jugendhilfe_MG AG freie Wohlf

1

Beschlussvorschlag

1..Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

2. Die in der Anlage 2 stimmberechtigten weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie des Lübecker Jugendrings e. V. als anerkannter Jugendverband und die beratenden Mitglieder gem. § 4 Abs. 5 a)-c) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt bzw. berufen.

3. Die beratenden Mitglieder kraft Amtes gemäß § 4 Abs. 5 d) werden zur Kenntnis

genommen.

4. Die Wahl der Mitglieder nach Ziff. 1 bis 3 erfolgt nach den Vorschriften der Satzung für das Jugendamt unter Berücksichtigung der zu beachtenden Geschlechterparität nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft

Die Vorschläge sind eingearbeitet

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch§ 48 JuFöG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Die Fraktion GAL hat am 05

Begründung

Die Fraktion GAL hat am 05.04.2016 das Verlangen nach Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses nach § 46 Abs. 10 GO gestellt und zugleich Verhältniswahl gemäß § 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 40 Abs. 4 GO beantragt.

Damit verlieren die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, auch der Ausschussvorsitz und die Stellvertretung, mit Beginn der Sitzung der Lübecker Bürgerschaft am 28.04.2016, ihre Wahlstellen.

Die Wahl erfolgt anhand der von den Fraktionen eingereichten Wahlvorschläge in Form von Vorschlagslisten

Wird nachgereicht

Anlagen

Wird nachgereicht

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 VO_03676_Jugendhilfe_MG (44 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 VO_03676_Jugendhilfe_MG AG freie Wohlf (45 KB)