Vorlage - VO/2016/03675
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Beschlussvorschlag
- Trifft es zu, dass im Senat am 13.04.2016 eine Mietzusage der Hansestadt Lübeck ggü. dem Koordinierungsbüro Wirtschaft Lübeck (KWL) für die Anmietung eines Aktenlagers gegeben wurde?
- Wenn ja, auf welcher Grundlage hat der Bürgermeister/Senat diese Zusage gegeben? Ist die Zuständigkeitsordnung § 1 Absatz 1.1.5 eingehalten (weniger als 50.000 Euro Jahresmiete)?
- Ist sichergestellt, dass die KWL keine Verpflichtungen eingeht, bevor der Hauptausschuss über einen rechtsverbindlichen Mietvertrag entschieden hat?
- Entstehen der Hansestadt Lübeck im Falle einer möglichen Anmietung weitere Kosten durch die beabsichtigte Aktenlagerung? Wenn ja, in welcher Höhe?
- Was konkret möchte die Hansestadt Lübeck / der Senat im beabsichtigten Aktenlager einlagern?
Begründung
Anlagen