Vorlage - VO/2016/03663  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2015 - 2. Halbjahr
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Ziebert, Benjamin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.05.2016 
45. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.05.2016 
22. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2. Halbjahr 2015

Berichterstattung gem

Beschlussvorschlag

Berichterstattung gem. § 4 der Haushaltssatzung 2015

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs

Begründung

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen (VE) zu berichten.

 

Im 2. Halbjahr 2015 wurden gesamtstädtisch

im konsumtiven Teil (Ergebnisplan)

über- und außerplanmäßiger Aufwendungen von insgesamt               1.143.646,53  EUR,

im investiven Teil (Finanzplan)

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt               2.256.171,98  EUR,

in den Haushalten der Stiftungen

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt                    20.891,47  EUR,

zugestimmt.


Die sich für die Fachbereiche ergebenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen sind nebst Begründungen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ab einer Einzelfallsumme von 5.000 EUR wird detailliert berichtet. Für alle diese Grenze unterschreitenden Fälle wird eine Gesamtsumme mit den dazugehörigen Fallzahlen abgebildet.

Einzelaufstellungen üpl

Anlagen

Einzelaufstellungen üpl. / apl. Bewilligungen nebst Begründungen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2. Halbjahr 2015 (105 KB)