Vorlage - VO/2016/03649
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Beschlussvorschlag
Annahme der von der Possehl-Stiftung angebotenen Spende in Höhe von 1.000.000,- EUR zur Sanierung der Musik- und Kongresshalle (MuK) Lübeck, 1.BA für das Produktsachkonto 111029.310.7851000 GMHL / MuK / Sanierungsmaßnahme / Hochbaumaßnahme im Haushaltsjahr 2016.
Das Konto für die Einzahlung der Geldspende der Possehl-Stiftung lautet: 111029 310.6817000 (Investitionszuschüsse von privaten Unternehmen)
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: | X | 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (siehe Begründung) |
Begründung
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 1.000.000,- € erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2016 einen Gesamtwert von 2.100.000,- €. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 1.000.000,- € zuständig.
Der Konzertsaal der MuK musste Ende Sept. 2015 aufgrund gravierender statischer Mängel an der Akustikdecke geschlossen werden, da Gefahr für Leib und Leben durch herabstürzende Teile der Decke zu befürchten war und ist. Umfangreiche Untersuchungen an der Decke sowie im gesamten Gebäude folgten. Es wurde deutlich, dass auch der Brandschutz sowie die Sicherheitstechnik im gesamten Gebäude zu überarbeiten sind. Zusätzlich werden in den nächsten Jahren Arbeiten seitens der Bauunterhaltung notwendig.
Aufgrund der Forderung der Bürgerschaft, Gelder für eine Saalsanierung erst zu bewilligen, sobald ein Konzept mit Kostenprognose für das Gesamtgebäude vorliegt, wurde dieses erstellt und lag zur Bürgerschaftssitzung am 28.01.2016 vor.
Die Gelder, die nun für den erforderlichen ersten Bauabschnitt nach aktueller Kostenberechnung (Stand 31.03.2016) nötig werden, belaufen sich auf 8,23 Mio. € brutto. Dieser Bauabschnitt beinhaltet in einer 1. Phase die Ertüchtigung der Saaldecke inkl. Brandschutz- und in einer 2. Phase sicherheitstechnische Maßnahmen im Konzertsaal, sowie die brandschutz- und sicherheitstechnischen Maßnahmen in den angrenzenden Fluren und im Foyer.
Diese Maßnahmen müssen in den nächsten Jahren aufgrund bauordnungsrechtlicher Forderungen seitens der Feuerwehr umgesetzt werden. Alle weiteren Maßnahmen, die zu einer Kostenprognose von weiteren ca. 14 Mio. € (brutto) führten, sind Arbeiten, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollten, nach heutigem Kenntnisstand jedoch nicht zu einer Sperrung/Teilsperrung der MuK führen.
Der Nettobetrag (ohne MwSt.) der Maßnahmen der Phasen 1 und 2 liegt bei 6,92 Mio. €, der durch die HL zu finanzieren ist. Die MuK wird als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt. Die Hansestadt Lübeck ist als BgA MuK vorsteuerabzugsberechtigt.
Für den Bauabschnitt 1 sind 6,92 Mio. € (netto) zu finanzieren und 2016/2017 zur Auszahlung zu bringen. Im Haushalt 2016 wurden insgesamt 3,0 Mio. € veranschlagt und für 2017 sind Mittel in Höhe von 1,0 Mio. € eingeplant. Seitens des Landes Schleswig-Holstein wurde im Rahmen eines Letters of Intent die Bewilligung von 2,0 Mio. € zugesagt, von der Possehl-Stiftung wird 1,0 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Die Annahme der Spende der Possehl-Stiftung ist für die weitere Bearbeitung des Projektes notwendig. Der wirtschaftliche Schaden, der der Betreibergesellschaft Lübecker Musik- und Kongresshallen GmbH, und folglich der Hansestadt Lübeck, durch die fortbestehende Schließung des Konzertsaales entsteht, muss möglichst gering gehalten werden. Daher muss die Spende angenommen werden, um eine Handlungsfähigkeit bzgl. der durchführenden Sanierungsmaßnahmen zu gewährleisten.
Das GMHL beantragt somit der Annahme der Spende der Possehl-Stiftung in Höhe von 1.000.000,- € zuzustimmen.
Anlagen
keine