Vorlage - VO/2016/03644
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Begründung
Das schriftliche Einreichen von Fragen bis zu sechs bzw. gar 16 Tagen vor der Sitzung der
Bürgerschaft sind nicht niedrigschwellig, um Bürgerinnen und Bürger für die kommunalpolitischen Fragestellungen zu interessieren.
In anderen Kommunen gibt es vor der regulären Sitzung der Stadt-/bzw. Gemeindevertre-
tung eine offene „Fragestunde“ für die EinwohnerInnen. Hier können auch spontan aktuelle Themen angesprochen und Fragen gestellt werden.
Dass seitens der Verwaltung dann nicht immer gleich eine befriedigende Antwort gegeben
werden kann, versteht sich von selbst.
Dennoch böte eine solche Form der EinwohnerInnen-Beteiligung eine größere Chance, das Interesse an kommunalpolitischen Fragestellungen und Entscheidungen zu erhöhen
Anlagen