Vorlage - VO/2016/03639
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Begründung
Ein üblicher Parkplatz ist für Familien mit Kinderwagen nur suboptimal ausgelegt. Gerade der Aspekt Familienfreundlichkeit zeichnet eine Stadt aber in Punkto Lebensqualität besonders aus. Eine Komfortsteigerung wäre ein Imagegewinn für Lübeck. Kinderwagen-/Familienparkplätze bestehen bereits in anderen Kommunen. Ihre Ausschilderung ist im Rahmen eines Zusatzschildes, welches den Benutzer definiert, in Verbindung mit Zeichen 314 StVO rechtlich möglich. Eine Überprüfung, ob ein Kinderwagen mitgeführt wird, ist aufwandsarm durchführbar. Die Parkplätze sollen so konzipiert sein, dass Kinderwägen bequemer ein- und ausgeladen werden können und Säuglinge leichter vom Kindersitz in den Kinderwagen umgesetzt werden können. Die Breite eines Behindertenparkplatzes ist hierfür angemessen. Berechtigt zur Nutzung sollen Kfz-Führer in Begleitung eines Säuglings und/oder Kleinkinds mit Kinderwagen sein
Anlagen