Vorlage - VO/2016/03598  

Betreff: Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen und Umsetzungsstand "Konzept Aufgabenkritik" gemäß Bürgerschaftsauftrag vom 26.11.2015, VO Nr. 3254
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Schulze, Heike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.05.2016 
45. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.05.2016 
22. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Evaluationsbericht 2016 gem.Ziff.6 der Richtlinien
Evaluationsbericht 2016_Anlage 1
Evaluationsbericht 2016_Anlage 2

Auf der Grundlage der Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen (§16 a FAG) berichtet die Hansestadt Lübeck jährlich jeweils zum 01

Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage der Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen (§16 a FAG) berichtet die Hansestadt Lübeck jährlich jeweils zum 01.06. des Folgejahres der Kommunalaufsicht als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde über die Entwicklung der Finanzlage und den Umsetzungsstand der in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegten Konsolidierungsmaßnahmen.

Ausgangslage:

Begründung

Ausgangslage:

Zur Konsolidierung kommunaler Haushalte erhält Lübeck im Zeitraum von 2012 bis 2018 auf Grundlage des § 16 a FAG Konsolidierungshilfen. Hierzu ist ein städtischer Eigenanteil von 24,71 Mio. € durch strukturelle Maßnahmen zu identifizieren, schlüssig abzurechnen und nachvollziehbar zu belegen.

 

Weitere Informationen: http://www.luebeck.de/stadt_politik/rathaus/finanzen/konsolidierungsfond/index.html

 

Aufbauend auf dem Konsolidierungsvertrag vom 18.01.2013 wurde von Herrn Bürgermeister Saxe und der Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein am 14.10.2015 der Ergänzungsvertrag zum Konsolidierungsvertrag, das sogenannte 2. Konsolidierungspaket, unterzeichnet. Der  Vertrag wurde mit Beschluss der Bürgerschaft vom  26.11.2015 ratifiziert.

 

Der Ergänzungsvertrag sieht gem. § 3, (2), Satz 4 vor, dass die zur 100%igen Erreichung des Eigenanteils noch fehlenden rd. 360 T€ von der Hansestadt Lübeck bis zum 01.07.2016 nachzumelden sind.

 

 

Aktueller Status:

Die Hansestadt Lübeck berichtet gegenüber der Kommunalaufsicht jährlich zum 01.06. über den aktuellen Umsetzungsstand. Dieser ist maßnahmenbezogen im Detail der Anlage 2 des beigefügten Evaluationsberichtes zu entnehmen. Das Ergebnis setzt sich aus abgerechneten Maßnahmen sowie in Umsetzung oder Abrechnung befindlichen Maßnahmen zusammen.

 

Die Abrechnung der Konsolidierungsmaßnahmen wurde intensiv voran getrieben. Dem Land wurden bereits Maßnahmen mit einem Abrechnungsergebnis in Höhe von rd. 13,1 Mio. € übersandt. Eine Bestätigung über die Anerkennung der eingereichten Maßnahmen liegt bislang nicht vor. Damit sind die eingereichten Abrechnungsergebnisse noch nicht endgültig belastbar.

 

Tabelle 1

 

 

Weiteres Vorgehen:

Die Hansestadt Lübeck hat bereits bei der Aufstellung des ersten Konsolidierungspakets kaufmännische Vorsicht walten lassen und einen 10%-Puffer zur Kompensation von (Teil-) Ausfällen einzelner Maßnahmen eingeplant. Dieses Vorgehen wurde gegenüber der Politik kommuniziert. Die Verfahrensweise hat sich mit Blick auf Ausfälle wie z.B. die Übernachtungssteuer als sinnvoll und notwendig erwiesen.

 

Der noch umzusetzende bzw. abzurechnende Betrag von 12,9 Mio. € (siehe Ergebnis Tabelle 1) enthält weiteres Risikopotential. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass Abweichungen der Abrechnungen gegenüber der vertraglich vereinbarten Konsolidierungsmasse– auch im Negativen - auf jeden Fall eintreten werden. Zur Ergebnissicherung wird daher auf die 12,9 Mio. € ein 10%iger Sicherheitsaufschlag kalkuliert. 

 

                                                       

Tabelle 2             

 

Die Notwendigkeit eines solchen Sicherheitsaufschlages zum jetzigen Zeitpunkt ergibt sich aus rein faktischen Gründen. Das Vorliegen des endgültigen Abrechnungsergebnisses kann nicht abgewartet werden. Es bliebe in 2018 nicht ausreichend Zeit, mögliche Ausfälle durch andere Maßnahmen zu kompensieren. Sämtliche Maßnahmen müssen bis Ende 2017 vollständig umgesetzt werden, damit sie in 2018, dem letzten anrechenbaren Jahr des Konsolidierungsfonds, vollständig finanziell zur Erreichung des Eigenanteils wirksam werden.

 

Würde der Sicherheitsaufschlag im Worst Case zu 100% weg brechen, wäre der Eigenanteil von 24,71 Mio. € nach heutiger Erkenntnislage trotzdem gerade noch erreicht (siehe Ergebnis Tabelle 3).

Die Stabsstelle geht aufgrund der aktuellen Einschätzung davon aus, dass von den 12,9 Mio. € ein Konsolidierungspotential in Höhe von 11,6 Mio. € sicher realisiert werden kann. Dabei liegt auch eine besondere Verantwortung in den Fachbereichen. Die Umsetzung aller Maßnahmen liegt in der Verantwortung der Fachbereiche und ist von diesen weiterhin voran zu treiben.

 

Tabelle 3

 

An dieser Stelle sei noch einmal auf Ziffer 7.3 der Richtlinie zur Gewährung von Konsolidierungshilfen hingewiesen. Danach können vertraglich vereinbarte Maßnahmen ersetzt werden, wenn das prognostizierte Einsparpotential mindestens in gleicher Höhe erreicht wird. Sofern die Hansestadt Lübeck eventuelle, heute noch nicht absehbare Ausfälle nicht in erforderlichem Umfang kompensiert, droht die Kürzung der Konsolidierungshilfe um das 10-fache der nicht umgesetzten Maßnahme. Dem ist in ausreichendem Maß vorzubeugen.

 

Aufgrund des jetzt ermittelten Ergebnisses ist eine Nachmeldung weiterer Maßnahmen an die Kommunalaufsicht zur Erreichung des Eigenanteils (s.o. Ausgangslage) obsolet.

 

 

Ausblick:

Die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre sind defizitär, wenn auch in weitaus geringerem Maße als geplant. Dies liegt insbesondere an den

  • Auswirkungen eigener Konsolidierungsanstrengungen und
  • der jetzigen konjunkturellen Lage sowie den
  • nicht in die Planung einzubeziehenden Landeszuweisungen aus dem FAG, den Fehlbetragszuweisungen und Konsolidierungshilfen.

 

Es muss für die Zukunft berücksichtigt werden, dass ab 2019 keine Konsolidierungshilfen mehr zu erwarten sind. Inwieweit die Fehlbetragszuweisungen auf diesem hohen Niveau verbleiben, ist ebenfalls ungewiss.

Insofern ist ein Konsolidierungsergebnis, das möglicherweise im Endergebnis den geforderten Eigenanteil von 24,71 Mio. € überschreitet, unkritisch. Die Hansestadt Lübeck muss vielmehr den Konsolidierungskurs fortsetzen. Die Fortführung der Konsolidierung ist alternativlos, da sich ansonsten die aufgelaufenen Fehlbedarfe kommender Ergebnispläne innerhalb einer kurzen Zeitspanne wieder aufsummieren (vgl. Anlage 1 des Evaluationsberichtes vom 04.04.2016). An dieser Stelle wird ebenfalls auf den Genehmigungserlass zum Haushalt 2016 verwiesen.

 

 

Weiteres Programm/Konzept Aufgabenkritik 2017-2019 (Bürgerschaftsauftrag vom 26.11.2015, VO Nr. 3254):

 

Dem nach wie vor bestehenden Konsolidierungsdruck trägt die Verwaltung Rechnung und stellt für die Haushalte 2017-19 ein weiteres Konsolidierungspaket in der Größenordnung von 15 Mio. EUR auf. Die dafür notwendige Aufgabenkritik wird in den verantwortlichen Fachbereichen nochmals intensiviert. Die jeweiligen Maßnahmen und Ansätze zur  Begrenzung und Absenkung des strukturellen Haushaltsdefizits werden dem Ehrenamt in Jahrestranchen von 5 Mio. EUR zu den jährlichen Haushaltsberatungen als Haushaltsbegleitbeschlüsse entgegengebracht.

 

Die Erstellung des 15-Mio. Paketes erfolgt im Rahmen des noch bis Frühjahr 2019 laufenden Projektes zum Kondifonds unter Nutzung der dort etablierten Abläufe und Beratungs- und Abstimmungsstrukturen. Unterstützt werden die Fachbereichsarbeiten durch die Stabsstelle Konsolidierungskonzept.

Bei allen Aktivitäten werden insbesondere die Punkte aus dem Bürgerschaftsbeschluss vom 23.2.2012 „demografischer Wandel, Aufgabenkritik“

- demografischer Wandel innerhalb der Verwaltung,
-  Pflichtaufgaben der Hansestadt Lübeck,
-  gesetzliche Mindestanforderungen an die Pflichtaufgaben,
-  gesetzliche Regelungsdichte der Pflichtaufgaben,
-  Kostendeckungsgrad der Pflichtaufgaben durch Konnexitätsmittel,
-  freiwillige Aufgaben,
-  bisherige Praxis und Umfang der Aufgaben- und Gutachten-Fremdvergabe und deren Kosten,
-  Überlegungen zur Effizienzsteigerung,
-  transparente Darstellung der Produkte.

berücksichtigt.

 

 

 

Anlage 1: Evaluationsbericht 2016 gem

Anlagen

Anlage 1: Evaluationsbericht 2016 gem.Ziff.6 der Richtlinien

Anlage 2: Evaluationsbericht 2016_Anlage 1

Anlage 3: Evaluationsbericht 2016_Anlage 2

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Evaluationsbericht 2016 gem.Ziff.6 der Richtlinien (32 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Evaluationsbericht 2016_Anlage 1 (14 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Evaluationsbericht 2016_Anlage 2 (139 KB)