Vorlage - VO/2016/03579  

Betreff: Wahl einer/eines stellv. Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses für die laufende Wahlperiode bis 31.05.2018
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.04.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 VO_03579_Jugendhilfe_stellv.Vors

Das in der Anlage 1 genannte Ausschussmitglied wird als stellv

Beschlussvorschlag

Das in der Anlage 1 genannte Ausschussmitglied wird als stellv. Vorsitzende/r des Jugendhilfeausschusses gewählt

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft

Der Vorschlag ist eingearbeitet.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  § 48 JuFöG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Die Fraktion GAL hat am 05

Begründung

Die Fraktion GAL hat am 05.04.2016 das Verlangen nach Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses nach § 46 Abs. 10 GO gestellt und zugleich Verhältniswahl gemäß § 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 40 Abs. 4 GO beantragt.

Damit verlieren die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, auch der Ausschussvorsitz und die Stellvertretung, mit Beginn der Sitzung der Lübecker Bürgerschaft am 28.04.2016, ihre Wahlstellen.

Die Wahl erfolgt anhand der von den Fraktionen eingereichten Wahlvorschläge in Form von Vorschlagsliste

Wird nachgereicht

Anlagen

Wird nachgereicht

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 VO_03579_Jugendhilfe_stellv.Vors (36 KB)