Vorlage - VO/2016/03537  

Betreff: Grundhafte Sanierung und mehrschichtige Deckensanierung von Straßen in der Hansestadt Lübeck im Jahr 2016 (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
02.05.2016 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
10.05.2016 
45. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen - K20 Solmitzstraße
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen - K25 Knoten Lohmühle
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen - B75 Rampe Ost Sandberg

Mit den Maßnahmen zur grundhaften Sanierung bzw

Beschlussvorschlag

Mit den Maßnahmen zur grundhaften Sanierung bzw. mehrschichtigen Deckensanierung von Straßen in der Hansestadt Lübeck im Jahr 2016 wird begonnen.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch § 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 

 

 

 

Art der Ausschreibung :

Begründung

Art der Ausschreibung

 

beschränkte Ausschreibungen nach VOB

 

Diese Form der „Sammelvorlage“ wurde gewählt, da mit der Planung der nachfolgenden Maßnahmen bereits begonnen wurde und die Ausführung ab Frühsommer bei guter Witterung vorgenommen werden soll. Alle Maßnahmen sind im HH-Plan 2016 enthalten. Ausschreibungen werden nur nach vorheriger Freigabe der Mittel durch die Finanzwirtschaft vorgenommen.

 

 

Kurzbeschreibung der Maßnahmen:

 

Die Sanierung der im folgenden genannten Straßenabschnitte Nr. 1 bis 3 ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gem. § 10 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein unabdingbar.

Die Sanierungsart ist in Abhängigkeit des Schädigungsgrades, der Verkehrsbelastung und der für 2016 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewählt worden.

 

Die Maßnahmen sind aus Sicht des Straßenbaulastträgers zwingend in 2016 auszuführen. Sollte in 2016 keine Ausführung möglich sein, ist es bei einem entsprechenden Winter 2016 / 2017 mit vielen Frost-Tauwechselperioden durchaus möglich, dass ein Teil dieser Straßen auf unabsehbare Zeit gesperrt werden muss, da die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht nicht mehr erfüllt werden kann. 

 

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

 

1.) Grundhafte Sanierung B75, Rampe Ost Sandberg

Grundhafte Sanierung zwischen dem „Sandberg“ und der „B75 Travemünder Allee“  (ca. 2.000 m²). Instandgesetzt wir die komplette Rampe stadtauswärts  – Kostenschätzung incl. Entsorgungskosten ca. 300.000,00

 

2.) Deckenerneuerung K 20, Solmitzstraße

Sanierung Deck- und tlw. Binderschicht zwischen „Waldhusener Weg“ und der „Travemünder Landstraße“ (ca. 8.500 m²) – Kostenschätzung incl. Entsorgungskosten ca. 325.000,00

 

3.) Deckenerneuerung K 25, Knoten Lohmühle

Sanierung Deck- und Binderschicht zwischen den Straßen „Bei der Lohmühle“  (ca. Höhe der zweiten Zufahrt zum Bauhaus-Baumarkt) bis zum Eisenbahn-Brückenbauwerk in der „Karlstraße / Einsiedelstraße“. In der Schwartauer Allee erfolgt die Sanierung zwischen dem Bauende der in 2015 durchgeführten Deckensanierung und dem Brückbauwerk über die ehemalige Bahntrasse (ca. 9.000 m²) – Kostenschätzung incl. Entsorgungskosten ca. 550.000,00

 

 

Zeitplan :

 

Aufgrund der zum Teil erheblichen Eingriffe in den Straßenverkehr erfolgt die Ausführung nur nach intensiver Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei, sowie unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten.

 

Gemäß Forderung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und des Stadtverkehrs ist eine Ausführung der Maßnahmen überwiegend in den Sommerferien 2016 anzustreben, da dann die Verkehrsbelastung durch den Berufsverkehr weniger ausgeprägt ist und die Schülerbeförderung entfällt.

 

 

Kosten / Finanzierung :

 

Die Kosten für die Maßnahmen sind im Haushalt 2016 geordnet. Eine Ausschreibung und Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto.

 

  • Produktsachkonto 544001 058 B75 Rampe Ost Sandberg
  • Produktsachkonto 542001 130 K20 Solmitzstraße
  • Produktsachkonto 542001 133 K25 Knoten Lohmühle

 

 

 

Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen für Nr

Anlagen

Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen für Nr. 1.) bis Nr. 3.)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen - K20 Solmitzstraße (17 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen - K25 Knoten Lohmühle (18 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen - B75 Rampe Ost Sandberg (17 KB)