Vorlage - VO/2016/03534  

Betreff: Annahme einer Sachspende im Wert von 198.746,84 ? für die Schule an der Wakenitz
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherAktenzeichen:401.05.26
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Wussow, Manja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
21.04.2016 
17. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
26.04.2016 
44. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Die Sachspende des Schulvereins der Schule an der Wakenitz zur Neugestaltung des Schulhofes der Schule im Werte von 198

Beschlussvorschlag

Die Sachspende des Schulvereins der Schule an der Wakenitz zur Neugestaltung des Schulhofes der Schule im Werte von 198.746,84 € wird angenommen.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 76, Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

Das Spendenannahmeverfahren gem

Begründung

Das Spendenannahmeverfahren gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle des Schulvereins der Schule an der Wakenitz bei einer Spendensumme von 198.746,84 EUR der Hauptausschuss über die Spendenannahme entscheidet.

Gemäß Delegationsregelung der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO ist der Hauptausschuss für die Annahme zuständig, bei Spenden von mehr als 100.000 EUR bis zu 200.000 EUR, wenn es sich bei dem Spender nicht um eine gemeinnützige Stiftung handelt.

Bei der Spende handelt es sich um eine Sachspende in Form einer Neugestaltung des Schulhofs. Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Schulverein der Schule an der Wakenitz, die einer Spendenannahme entgegen stehen.

Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.

 

Finanzielle Auswirkungen

Anlagen

Finanzielle Auswirkungen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich _2013-10-01 Finanzielle Auswirkungen INVESTIV Spende Schulverein Schule Wakenitz (68 KB)