Vorlage - VO/2016/03520
|
Beschlussvorschlag
Der bei dem Produktsachkonto 541001 693.7852000 Gemeindestraßen/Sanierung Fahrbahn Koberg/Tiefbaumaßnahmen bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs.2 GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2016 wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 550.000,00 Euro werden gleichzeitig freigegeben.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 - Haushalt und Steuerung zustimmend |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch die Aufhebung des Sperrvermerks nicht berührt werden. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: | X | Neu |
|
| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch GemHVODoppik |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
|
| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2016 noch nicht vor, so dass die Maßnahme gemäß § 12 Abs. 2 GemHVODoppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.
Da die HU-Bau nunmehr vorliegt, kann der Sperrvermerk aufgehoben und gleichzeitig die Mittel im Finanzplan 2016 in Höhe von 550.000,- Euro für die Baumaßnahme Sanierung Fahrbahn Koberg (Produktsachkonto 541001 693.7852000) freigegeben werden.
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um eine zwingend erforderliche, grundhafte Sanierung der Fahrbahndecke. Das vorhandene Granitgroßsteinpflaster ist sehr uneben, Fugenmaterial hat sich aus dem Belag gelöst und die Steine sind bereits gelockert. Das fehlende Fugenmaterial und die losen Steine stellen eine akute Gefahr für den Radverkehr dar.
Die Haushaltsmittel werden benötigt, da der Beginn der Baumaßnahme am 25.07.2016 geplant ist und die Ausschreibung erfolgen muss.
Anlagen
- - -