Vorlage - VO/2016/03516
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird aufgefordert, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH (SWLH) die Geschäftsführung der SWLH als Gesellschaftervertreter der SWLH anzuweisen, in der Gesellschafterversammlung der SL, die über die Entlastung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2015 beschließt, für die Wahl der folgenden Person in den Aufsichtsrat der SL zu stimmen:
Herrn Thomas Thalau, Erster Querweg 5, 23570 Lübeck
Begründung
Das Mandate von Herrn Thomas Thalau im Aufsichtsrat der SL endet mit der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 beschließt.
Da die Hansestadt Lübeck an der SL nur indirekt über die SWLH beteiligt ist, wird die Geschäftsführung als Gesellschaftervertreter der SWLH, die 50,1% der Geschäftsanteile an der SL hält, angewiesen, für die genannte Person zu stimmen.
Die neue Mandatszeit der benannten Personen endet mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2019.
Anlagen