Vorlage - VO/2016/03499  

Betreff: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 23.06.2015 und Änderung der Zuständigkeitsordnung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.110 - Personal Bearbeiter/-in: Krohn, Annet
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.04.2016 
44. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.04.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2016-03-10 Anlage 1 - 11.Änderungssatzung
2016-03-14 Anlage 2 - Änderung der Zuständigkeitsordnung

1

Beschlussvorschlag

  1. Die 11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
  2. Die Änderung der Zuständigkeitsordnung in der als Anlage 2 beigefügten Fassung wird beschlossen.
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 – Bereich Recht: keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da der

Personenkreis nicht direkt betroffen ist.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Mit der Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck erfolgt die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 28

Begründung

Mit der Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck erfolgt die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 28.01.2016, TOP 5.12, Drucksache Nr. 3171.

 

Der § 12 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung (Einwohnerversammlung), wird dahingehend ergänzt, dass die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident gemäß § 16 b GO zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einberufen kann, wobei dieses künftig mindestens einmal jährlich geschehen muss.

 

 

In der Zuständigkeitsordnung sind lediglich redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

 

In § 1 Abs. 1 Ziff. 1.1 erfolgt eine Ergänzung dahingehend, dass der Hauptausschuss über    „ eine Freigabe von Bau-, Dienst- oder Lieferleistungen“ entscheidet. Bei der letzten Anpassung der Zuständigkeitsordnung sind die Dienstleistungen (soweit nicht Gutachtenaufträge) versehentlich entfallen. 

In § 1 Abs. 1 Ziff. 1.3 muss aufgrund der redaktionellen Anpassung der Hauptsatzung im November 2015, der Verweis zur  Hauptsatzung redaktionell angepasst werden (alt § 13; neu § 14).

 

Hierbei handelt es sich nicht um inhaltliche Änderungen.

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Anlagen

  1. 11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck Anlage 1
  2. Änderung der Zuständigkeitsordnung Anlage 2
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2016-03-10 Anlage 1 - 11.Änderungssatzung (41 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2016-03-14 Anlage 2 - Änderung der Zuständigkeitsordnung (76 KB)