Vorlage - VO/2016/03455  

Betreff: Annahme einer Spende des Schulvereins am Johanneum zugunsten der Toilettensanierung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kramm, Angelika
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.02.2016 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Die vom Schulverein des Johanneums zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 240

Beschlussvorschlag

Die vom Schulverein des Johanneums zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 240.000,- Euro für die Sanierung der dortigen Schultoiletten werden angenommen

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche sind für dieses Vorhaben durch die Mitwirkung an der Schulkonferenz beteiligt

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein - haushaltsneutral

 

 

Ja

 

Der Schulverein des Johanneums hat für die notwendige Sanierung der dortigen Schultoiletten zweckgebunden 240

Begründung

Der Schulverein des Johanneums hat für die notwendige Sanierung der dortigen Schultoiletten zweckgebunden 240.000,- Euro durch verschiedene gezielte Aktionen gesammelt.

Die entsprechende Umsetzungsplanung für eine baufachlich sachgerechte Sanierung konnten in Folge der im letzten Jahr vorgelegten generellen Bestandsaufnahme in Sachen Schultoiletten durch das zuständige GMHL kurzfristig bereits erarbeitet werden.

Wegen der zur Zeit im Schulgebäude erfolgenden weiteren Sanierungsarbeiten (Dachsanierung) konnten auch bereits Abstimmungsgespräche für die Umsetzung der Toilettensanierung mit Handwerkern und GMHL erfolgen. Zudem hat sich eine kurzfristige Realisierungsmöglichkeit bei der baulichen Ablaufplanung  der dortigen Gebäudesanierungsarbeiten ergeben.

Aus diesem Grund wird sehr kurzfristig um eine Spendenannahme gebeten

 

 

keine

Anlagen

keine