Vorlage - VO/2016/03432
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Beschlussvorschlag
Die Spende der Possehl-Stiftung in Höhe von 1.210.000,00 € zur Unterstützung des Lübecker Bildungsfonds wird gem. § 76 Abs. 4 GO angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Spendenannahme an sich löst keine Beteiligungsnotwendigkeit aus. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Der Lübecker Bildungsfonds existiert seit 2009 und wird zu einem sehr großen Teil aus Mitteln der Lübecker Stiftungen gespeist. Der Verbund der Lübecker Stiftungen hat für die Zeit ab 2015 neben den staatlichen Quellen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine finanzielle Beteiligung in erheblicher Höhe in Aussicht gestellt. Hierzu trägt im Jahre 2015 die Possehl-Stiftung mit einem Betrag von 1.210.000,00 € bei. Dies hat sie der Hansestadt Lübeck mit Schreiben vom 01. Oktober 2015 mitgeteilt.
Mit der Spende über 1.210.000,00 € erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahre 2015 einen Gesamtwert von 3.441.650,00 €. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21. März 2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 1.210.000,00 € zuständig.
Anlagen
keine