Vorlage - VO/2016/03428  

Betreff: Verbesserung von Unterbringung der Flüchtlinge
Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 28.01.2016
Status:öffentlich  
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Bormann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
01.03.2016 
22. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 abgelehnt   

Sachverhalt

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5

Begründung

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.19 mit VO Nr. 3362 den nachstehend  aufgeführten Antrag der Fraktion DIE LINKE einstimmig an den Ausschuss für Soziales überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen !       

 

 

1) In allen Unterkünften für Geflüchtete in der Hansestadt Lübeck können zukünftig bei Bedarf Taxischeine für Fahrten zum Arzt direkt vor Ort, und nicht mehr wie bisher nur im Verwaltungszentrum, ausgegeben werden.

 

2) Die Verweildauer in Unterkünften, in denen keine geschlossenen Räume zur Verfügung stehen, wie z.B. im Praktikermarkt, darf nicht länger als vier Wochen dauern.

 

3) Es werden keine Familien mit Kindern bis zu 6 Jahren im Praktikermarkt untergebracht.

 

4) Generell werden Kleinstkinder nicht in Unterkünften ohne geschlossene Räume untergebracht.

 

5) Pro Unterkunft wird mindestens eine übertragbare Monatskarte für den ÖPNV bereit gestellt.

 

6) Es wird umgehend eine Ombudsfrau bzw. ein Ombudsmann und ein Beschwerdemanagement für die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte eingerichtet.

 

7) Alle Menschen auf der Flucht, die in der Hansestadt Lübeck Obhut finden, haben freie Wahl ihrer Verpflegung. Eine verpflichtende Abnahme von Verpflegung gibt es zukünftig nicht mehr.