Vorlage - VO/2016/03410  

Betreff: CDU - Förderung der Elektromobilität in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.02.2016 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird beauftragt der Bürgerschaft bis Mai 2016 zu berichten, wie die Verwaltung beabsichtigt, von den Möglichkeiten des Elektromobilitätsgesetzes Gebrauch zu machen

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird beauftragt der Bürgerschaft bis Mai 2016 zu berichten, wie die Verwaltung beabsichtigt, von den Möglichkeiten des Elektromobilitätsgesetzes Gebrauch zu machen. Insbesondere,

 

  1. ob ein Konzept zur Freigabe der Bussonderfahrstreifen für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 3 Absatz 4 Nummer 2 EmoG umgesetzt werden könnte,
  2. ob die Hansestadt Lübeck es Fahrzeugen nach § 3 Absatz 4 Nummer 3 EmoG die Durchfahrt an den Stellen ermöglichen sollte, an denen auch Taxen und Bussen Ausnahmen von dem Durchfahrtsverbot genehmigt werden,
  3. ob und unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen die Hansestadt Lübeck auf dem Parkplatz an der MuK zwei kostenfreie Parkplätze für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit besonderer Anbindung an die Ladeinfrastruktur einrichten könnte,
  4. ob und unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen zukünftig bei der Neuschaffung von Parkhäusern, Parkpaletten oder Parkplatzflächen ab einer Größenordnung von 100 Stellplätzen 2% der Stellplätze ausschließlich für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorgehalten werden sollten und
  5. ob alle Parkplätze mit Parkschein, die von der KWL betrieben werden, für elektrisch betriebene Fahrzeuge kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Dieses soll vorerst bis zum Jahr 2020 gelten.

 


Begründung

 

 

 


Anlagen