Vorlage - VO/2016/03371  

Betreff: Umgang mit Kaufinteressenten von Erbbaugrundstücken
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2016/03345
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Lamkowski, Martin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
09.02.2016 
41. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnisnahme
14.03.2016 
21. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Anfrage von BM Andreas Zander in der Sitzung des Hauptausschusses vom 26

Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Andreas Zander in der Sitzung des Hauptausschusses vom 26.01.2016 zu VO/2016/03345

Fragen und Antworten:

Begründung

Fragen und Antworten:

 

1. Gibt es ein formalisiertes Vorgehen oder eine Dienstanweisung,  wie vorzugehen ist, wenn gegenüber der Stadt ein Kaufwunsch für ein Erbpachtgrundstück geäußert wird?

 

Aufgrund eines Grundsatzbeschlusses aus den 70’er-Jahren ist es generell möglich, die Erbbaugrundstücke an die jeweiligen Erbbauberechtigten zu veräußern. Nach neueren Beschlüssen wird unterschieden zwischen Aktionskaufpreisen und Kaufpreisen ohne weitere Preisnachlässe.


2. Welches Verfahren wird angewandt, wenn der Kaufinteressent  nicht der bisherige Pächter ist?

 

Bei Vorlage einer Vollmacht des Erbbauberechtigten kann auch einem Dritten der Kaufpreis für das Erbbaugrundstück mitgeteilt werden.

 

3. Wie lange ist ein von der Stadt erstelltes Angebot gültig?

 

3 Monate ab Erstellungsdatum.

 

4. Wie und in welchen Intervallen werden die Grundstückspreise für Erbpachtgrundstücke von der Stadt ermittelt?

 

Die Kaufpreise werden unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck ermittelt. Die Bodenrichtwertkarte wird alle zwei Jahre vom Gutachterausschuss aktualisiert.

 

5. Ist es üblich, dass sich innerhalb eines laufenden Kaufverfahrens Preise ändern nnen?

 

Grundsätzlich nein, sofern beispielsweise keine fehlerhafte Kaufpreisberechnung vorliegt.

 

6. Wie häufig sind in den letzten fünf Jahren "Rechenfehler" bei der Kaufpreisermittlung für Erbbaugrundstücke aufgetreten und der Stadt gegenüber angezeigt worden bzw. bekannt geworden?

 

Aufgrund von Erfahrungswerten sind Rechenfehler als sehr selten einzustufen. Eine Zahl hierzu kann nicht benannt werden. In den Kaufpreismitteilungen behält sich die Hansestadt Lübeck zudem mögliche Berechnungs- und/oder Schreibfehler ausdrücklich vor.

 

7. Wie oft wurde der Kaufpreis von Erbbaugrundstücken nach "Verhandlungen" mit dem Käufer von Seiten der Stadt reduziert? Wie groß war im Durchschnitt der Nachlass?

 

Eine konkrete Zahl kann hier nicht benannt werden. Es kommt gelegentlich vor, dass bei geltend gemachten Lagenachteilen (z. B. einschneidende Immissionen) in Abstimmung mit dem Gutachterausschuss ein Preisnachlass von 5 % bis 10 % gewährt werden kann.

 

8. Welche Fristen und Auflagen sind beim Erwerb eines Erbpachtgrundstückes von Seiten des Käufers einzuhalten?

 

Die Hansestadt Lübeck hält sich 3 Monate an den übermittelten Entwurf des Kaufvertrages gebunden.


Anlagen

./.

 

Stammbaum:
VO/2016/03345   Anfrage BM Andreas Zander: Umgang mit Kaufinteressenten von Erbpachtgrundstücken   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Anfrage
VO/2016/03371   Umgang mit Kaufinteressenten von Erbbaugrundstücken   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Antwort auf Anfrage öffentlich