Vorlage - VO/2016/03359  

Betreff: Austauschvorlage zur VO/2016/03309
Sanierung der Musik- und Kongresshalle - Bericht und Beschlussfassung
hier: Aufhebung des Sperrvermerks
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Bunk, Dennis
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.01.2016 
40. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.01.2016 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Anlage Kostenprognose MuK
Anlage 2 Finanzierungsplan 1.BA MuK Sanierung v03x
Anlage 3 160120LoI-MuK

Der Sperrvermerk gem

Beschlussvorschlag

Der Sperrvermerk gem. §12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgrund der Dringlichkeit der Sanierungsmaßnahme aufgehoben.

Produktsachkonto: 111029.300.7851000 GMHL / MuK/Sanierungsmaßnahme / Hochbaumaßnahme.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

X

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Der Konzertsaal der Musik- und Kongresshalle (MuK) musste Ende September 2015 aufgrund gravierender statischer Mängel an der Akustikdecke geschlossen werden, da ‚Gefahr für Leib und Leben’ durch herabstürzende Elemente zu befürchten war und ist

Begründung

Der Konzertsaal der Musik- und Kongresshalle (MuK) musste Ende September 2015 aufgrund gravierender statischer Mängel an der Akustikdecke geschlossen werden, da ‚Gefahr für Leib und Leben’ durch herabstürzende Elemente zu befürchten war und ist. Umfangreiche Untersuchungen an der Decke, sowie im gesamten Gebäude folgten. Es wurde deutlich, dass auch der Brandschutz sowie die Sicherheitstechnik im gesamten Gebäude zu überarbeiten sind. Zusätzlich werden in den nächsten Jahren Arbeiten seitens der Bauunterhaltung notwendig.

Aufgrund der Forderung der Bürgerschaft, Gelder für eine Saalsanierung erst zu bewilligen, sobald ein Konzept mit Kostenprognose für das Gesamtgebäude vorliegt, wurde dieses erstellt und liegt nun vor.

Die Gelder, die nun für die erforderlichen ersten Bauabschnitte nach aktueller Kostenschätzung (Stand 04.01.2016) nötig werden, belaufen sich auf 8,4 Mio. EUR brutto. Diese Bauabschnitte beinhalten die Ertüchtigung der Saaldecke  inkl. Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Konzertsaal (Phase 1: 5,09 Mio. EUR brutto), sowie die Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen in den angrenzenden Fluren und im Foyer (Phase 2: 3,31 Mio. EUR brutto). Diese Maßnahmen müssen in den nächsten Jahren aufgrund Forderungen seitens der Feuerwehr umgesetzt werden. Alle weiteren Maßnahmen, die zu einer Kostenprognose von weiteren ca. 14 Mio. EUR führten, sind Arbeiten, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollten, die nach heutigem Kenntnisstand jedoch nicht zu einer Sperrung/Teilsperrung der MuK führen. Die Entwurfsunterlage-Bau wird für die Phasen 1und 2 derzeit erstellt und liegt Ende Januar vor.

 

Der Nettobetrag (ohne MwSt.) der Maßnahmen der Phasen 1 und 2 liegt bei 7,06 Mio. EUR, der durch die HL zu finanzieren ist. Die MuK ist als Betrieb gewerblicher Art (BgA) ausgelegt. Die Hansestadt Lübeck ist als BgAMuK vorsteuerabzugsberechtigt.

Für den Bauabschnitt 1 sind 7,06 Mio. EUR (netto) zu finanzieren und 2016/2017 zur Auszahlung zu bringen. Im investiven Haushalt 2016 wurden insgesamt 3,0 Mio. EUR veranschlagt und für 2017 sind Mittel in Höhe von 1,0 Mio. EUR eingeplant. Es besteht noch eine Deckungslücke von 3,06 Mio. EUR, für die bei Dritten finanzielle Mittel eingeworben werden sollen.

Vorgesehen ist, dass nach derzeitigem Kenntnisstand im Jahr 2016 der Betrag von 3 Mio. EUR zur Auszahlung kommt und im Jahr 2017 der Restbetrag von 4,06 Mio. EUR fällig wird.

Die umgehende Aufhebung des Sperrvermerks ist für die weitere Bearbeitung des Projektes notwendig um den ambitionierten Zeitplan (Eröffnung des Konzertsaals im Frühjahr 2017) zu gewährleisten. Daher muss der Sperrvermerk jetzt aufgehoben werden um eine Handlungsfähigkeit zu ermöglichen.

Anlage 1 – Kostenprognose MuK

Anlagen

Anlage 1 – Kostenprognose MuK

Anlage 2 – Finanzierungsplan 1. BA MuK Sanierung

Anlage 3 – Letter of Intent - MuK

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Anlage Kostenprognose MuK (61 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Finanzierungsplan 1.BA MuK Sanierung v03x (18 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 160120LoI-MuK (388 KB)    
Stammbaum:
VO/2016/03359   Austauschvorlage zur VO/2016/03309 Sanierung der Musik- und Kongresshalle - Bericht und Beschlussfassung hier: Aufhebung des Sperrvermerks   5.651 - Gebäudemanagement   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2016/03365   Ergänzungsantrag zu VO/2016/03359 Sanierung der Musik- und Kongresshalle   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag der FDP-Fraktion