Vorlage - VO/2016/03356  

Betreff: Austauschvorlage zur Vorlage Nr. VO/2016/03298

Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Bürgerschaftswahl Anfang 2018.
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Lege, Beate
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.01.2016 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
25.02.2016 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2016-01-12_GWA-KW2018-Fraktionen-Mitglieder

In den Gemeindewahlausschuss für die Bürgerschaftswahl Anfang 2018 werden als Beistzer/Innen und stellvertretende Beisitzer/Innen die in der Anlage benannten Personen gewählt:

Beschlussvorschlag

In den Gemeindewahlausschuss für die Bürgerschaftswahl Anfang 2018 werden als Beistzer/Innen und stellvertretende Beisitzer/Innen die in der Anlage benannten Personen gewählt:

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung: Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden durch diese Vorlage nicht berührt.

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  §12 Abs. 3 GKWG

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja

 

Anfang 2018 finden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen statt

Begründung

Anfang 2018 finden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen statt. Auf der Grundlage des § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) ist als erstes Wahlorgan der Gemeindewahlausschuss für die Bürgerschaftswahl in der Hansestadt Lübeck zu bilden.

Gemeindewahlleiter und Vorsitzender ist kraft Gesetzes der Bürgermeister. Dem Wahlausschuss gehören acht Beisitzer/Innen an, die von der Bürgerschaft aus dem Kreis der Wahlberechtigten gewählt werden. Für die Zusammensetzung sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.

Die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sind im Wesentlichen:

-          die Einteilung der Hansestadt Lübeck in Kommunalwahlkreise

-          die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge sowie

-          die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses

Der Wahlkreisausschuss des Landes Schleswig-Holstein hat unter Vorsitz des stellvertretenden Landeswahlleiters am 22.04.2015 eine Änderung der Wahlkreiseinteilung für die Landtagswahl beschlossen. Im Wahlgebiet der Hansestadt Lübeck gibt es demnach 3 stadteigene Wahlkreise, die Zusammenlegung städtischer Gebiete mit Teilen Ostholsteins entfällt.

Als Folge dieser Veränderung und aus dem Auftrag des Gemeindewahlausschusses, gemäß Niederschrift vom 01.06.2012, in der die Neuzuschneidung und gleichzeitige Optimierung der Kommunalwahlkreise für die Kommunalwahl des Jahres 2018 angekündigt werden, ist die Bildung des Gemeindewahlausschusses bereits zu diesem frühen Zeitpunkt erforderlich. Über die Einteilung des Wahlgebietes in Kommunalwahlkreise entscheidet nach §15 GKWG der Gemeindewahlausschuss.

Die im Beschlussvorschlag benannten Personen sind von den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen benannt worden.

Anlage 1: Übersicht der zu wählenden Gemeindewahlausschussmitglieder

Anlagen

Anlage 1: Übersicht der zu wählenden Gemeindewahlausschussmitglieder

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2016-01-12_GWA-KW2018-Fraktionen-Mitglieder (47 KB)