Vorlage - VO/2016/03344  

Betreff: Anfrage BM Andreas Zander: Nutzung des Volksfestplatzes durch das Land Schleswig-Holstein
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Entscheidung
26.01.2016 
40. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Im Letter of Intent zwischen der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Hansestadt Lübeck vom 29

Beschlussvorschlag

Im Letter of Intent zwischen der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Hansestadt Lübeck vom 29.April 2015 wurde zum Volksfestplatz vereinbart:

„Die Übergangslösung wird insbesondere für die Wintermonate 2015/16 benötigt. Das Land sichert zu, die Übergangslösung nicht über das Jahr 2016 hinaus zu nutzen und daher das Containerdorf Ende 2016 am Volksfestplatz definitiv abzubauen.
Für die Nutzung des Volksfestplatzes zahlt das Land an die Hansestadt Lübeck eine pauschale Entschädigung, deren Höhe entsprechend dem vollen Wert gemäß Gemeindeordnung zeitnah festgelegt wird.“

Wie hoch ist die Entschädigung, die das Land Schleswig-Holstein an die Hansestadt Lübeck für die Nutzung des Volksfestplatzes zahlt?
Wurde vertraglich eine Frist bzw. ein Ende der Nutzung durch das Land Schleswig-Holstein festgelegt. Was für Konsequenzen hat eine Nutzung des Volksfestplatzes durch das Land über das vertragliche Ende hinaus?
 

 

 


Begründung

 

 

 


Anlagen